AMTEX – Operating Agreements nie vorgelegt

Aber bereits im Vorfeld dazu fragten sich viele Anleger, wie die Quellen in den Vereinigten Staaten eigentlich betrieben wurden. Zwar hat die Amtex in ihren bunten Broschüren die Betreiber der Quellen, die sogenannten „Operator“ genannt, aber wo sind z.B. die „Operating Agreements“, die doch gerade erläutern sollten, wie hier gearbeitet wird? Gerade diese entscheidenden Verträge zwischen dem Anleger und dem Betreiber der Quellen fehlen Anlegern!

Die Amtex selbst schreibt sowohl in ihren Prospekten als auch in den Verträgen selbst, wie wichtig diese Verträge sind. Nichtsdestotrotz bekamen die Anleger diese Verträge in der Regel nie zu sehen. Somit konnten Anleger jedoch vor Vertragsschluss gar nicht abschätzen, was für zusätzliche Kosten und Risiken durch den Betrieb auf sie zukommen würden.

Rechtsanwalt Neiß von der Anwaltskanzlei Arnold dazu: „Die Amtex hätte allen Anlegern im Sinne einer umfassenden Aufklärung über die Chancen und Risiken der Beteiligung gerade VOR Vertragsschluss die entsprechenden Operating Agreements aushändigen müssen.“

Angesichts der seit Jahren minimalen und z. T. bereits komplett ausbleibenden Ausschüttungen muss das Ziel der betroffenen Anleger daher nun sein, einen drohenden oder bereits entstandenen Schaden möglichst schnell ersetzt zu bekommen. Dabei gilt ganz allgemein in Verfahren, wo Anleger auf angebliche Gewinnausschüttungen warten: Je länger sich eine solche Hängepartie hinzieht, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Gelder der Anleger durch Liquidation und Insolvenz verschwinden.

Da die Beteiligungen an der Amtex Inc. in Texas unterschiedlich gestaltet sind und es auch auf die individuelle Fallkonstellation des betroffenen Bohrprojektes ankommt und zudem Anlegern auch unterschiedliche Zusagen gemacht wurden, sollten sich betroffene Anleger umgehend an einen in der Sache spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Die Anwaltskanzlei Arnold ist seit 2003 auf Kapitalanlagen spezialisiert. Sie hat insgesamt 20 Mitarbeiter und vertritt bereits seit mehreren Jahren Anleger aus ganz Deutschland gegen die Amtex und arbeitet dabei u.a. auch mit einem professionellen Auskunftsunternehmen für Kapitalanlagen zusammen. Somit verfügt die Anwaltskanzlei Arnold über Materialien, die nicht öffentlich verfügbar sind.

Rechtsanwalt Neiß von der Anwaltskanzlei Arnold empfiehlt allen betroffenen Anlegern, ihre Forderungen geltend zu machen.

Gerne können sich Anleger vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Neiß wenden. Gemeinsam mit diesem wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und alle offenen Fragen beantwortet.

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