AMTEX – Projekte mit willkürlicher Zuteilung zu Quellen und Leases?

Somit wurde den Anlegern in den Prospekten und Verkaufsveranstaltungen zum einen suggeriert, sie könnten sich an einem genau definierten Projekt beteiligen. Somit könnten die Anleger durch eigene Recherchen bezüglich der angebotenen Quellen des jeweiligen Projektes eine eigene Risikobewertung vornehmen, bevor sie investieren. Zum anderen jedoch behielt sich die AMTEX, wie jetzt auch die DETEX, das Recht vor, jederzeit einzelne Quellen oder Leases gegen andere einzutauschen, wenn vorher nicht genau definierte Ziele nicht erreicht würden.

Das hat jedoch zur Folge, dass die Anleger keineswegs in der Lage waren, eine vorherige Risikoeinschätzung aufgrund eigener Recherchen vorzunehmen: sie können ja nicht wissen, ob die AMTEX nicht ganz andere und/oder eine andere Anzahl von Quellen und Leases in das Projekt aufnimmt.

In weiterer Konsequenz bedeutet das auch, dass die Kosten für Wartung, Betrieb, Reworks und Neubohrungen für die Anleger nicht absehbar waren und bis heute nicht sind.

Somit ist die Anlage in ein Projekt der AMTEX reine Spekulation seitens der Anleger und keineswegs eine sichere Sache, als die sie von den Vertrieblern der AMTEX auf Verkaufsveranstaltungen oftmals beworben wurde.

Unserer Meinung nach liegt damit eine gezielte Irreführung und Verwirrung der Anleger vor, um diese über die wahren Risiken der Investition in die AMTEX-Projekte im Unklaren zu belassen. Dies könnte dann zu Schadensersatzansprüchen der betroffenen Anleger gegen die AMTEX und deren Vertrieb  führen.

Das Ziel muss daher nun sein, einen drohenden oder bereits entstandenen Schaden der betroffenen Anleger möglichst schnell ersetzt zu bekommen. Dabei gilt generell: Je länger sich das Verfahren hinzieht oder sich in der Öffentlichkeit ausweitet, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Gelder der Anleger durch Liquidation und Insolvenz verschwinden.

Da die Beteiligungen an der Amtex Incorporated in Texas unterschiedlich gestaltet sind und es auch auf die individuelle Fallkonstellation des betroffenen Bohrprojektes ankommt und zudem Anlegern auch unterschiedliche Zusagen gemacht wurden, sollten sich betroffene Anleger umgehend an einen in der Sache spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Unsere Anwaltskanzlei ist seit ca. 12 Jahren auf Kapitalanlagerecht spezialisiert. Wir haben sieben Rechtsanwälte und insgesamt 20 Mitarbeiter. Wir vertreten bereits seit mehreren Jahren Anleger aus ganz Deutschland gegen die Amtex und arbeiten dabei mit einem professionellen Wirtschaftsdetektiv zusammen. Somit verfügen wir über umfangreiche Materialien, die nicht öffentlich verfügbar sind.

Rechtsanwalt Neiß von der Anwaltskanzlei Arnold empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern, ihre Forderungen jetzt geltend zu machen.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Neiß wenden. Gemeinsam mit diesem wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und alle offenen Fragen beantwortet.

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