Anwaltskanzlei Arnold erstreitet Urteile zu Brutto-Lebens-/Rentenversicherungen der PrismaLife AG

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Diese Urteile beziehen sich nicht ausschließlich auf Verträge mit sogenannten separaten Kostenausgleichsvereinbarungen, wie sie seit 2008 angeboten wurden.

Zwischen 2001 und 2007 ließ die PrismaLife AG vielmehr zahlreiche sogenannte Bruttopolicen vermitteln, fondsgebundene Versicherungen, bei denen die Abschluss- und Einrichtungskosten nicht (wie ab 2008) separat vereinbart wurden, sondern im Versicherungsvertrag enthalten waren.

Unter anderem aufgrund dieser nicht unerheblichen Kosten liegen die Rückkaufswerte dieser Versicherungen mitunter deutlich unter der Summe der über all die Jahre eingezahlten Beträge.

Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte die Anwaltskanzlei Arnold berichtet, dass auch zu diesen Brutto-Verträgen Chancen bestünden, mehr als nur den Rückkaufswert zu erstreiten.

Die Anwaltskanzlei Arnold hat in verschiedenen Verfahren Klage gegen die PrismaLife AG auf Rückzahlung der geleisteten Prämien auf fondsgebundene Rentenversicherungen eingereicht. In mehreren Verfahren wurde bereits entschieden.

So hat das Landgericht Meiningen mit zwei Urteilen vom 17.09.2014 und  28.01.2015 die Rückabwicklung der durch die AFA AG vermittelten PrismaLife-Versicherungsverträge anerkannt und den durch die Anwaltskanzlei Arnold vertretenen Kunden Zinsentschädigungen zugesprochen. Allein der zu erstattende Zinsbetrag bei dem zweiten Verfahren betrug mehr als 20.000,00 EUR, da der Vertrag schon seit vielen Jahren bespart wurde. Auch das Landgericht Zwickau hat am 02.12.2014 einer Kundin die Rückerstattung geleisteten Prämien zzgl. Zinsen zugesprochen.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Zu Gunsten durch die Anwaltskanzlei Arnold vertretener Kunden haben sich zuletzt u.a. auch die Landgerichte in Bautzen, Tübingen und Ravensburg geäußert. Mit weiteren Urteilen wird in naher Zukunft gerechnet.

Rechtsanwalt Stefan Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold hierzu: „Die erstrittenen Urteile sind auf viele vor 2008 geschlossene Verträge der PrismaLife AG (aber auch auf Verträge anderer Versicherungen) übertragbar. Kunden haben oft gute Chancen, deutlich über den Rückkaufswert hinausgehende Rückzahlungen zu erstreiten.“

Da den Urteilen teilweise unterschiedliche Sachverhalte und komplexe Bedingungswerke der PrismaLife AG zu Grunde liegen, sollten betroffene Anleger ihre Chancen und Möglichkeiten individuell anwaltlich prüfen lassen.

Die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Arnold betreute und betreut mehrere hundert Verfahren gegen die PrismaLife AG.

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