BGH: Unkündbarkeit der Kostenausgleichsvereinbarung zwischen PrismaLife AG und Kunden unzulässig, Versicherungsverträge widerruflich

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Insbesondere hat der Bundesgerichtshof in den beiden zu entscheidenden Verfahren kritisiert, die Unkündbarkeit der Kostenausgleichsvereinbarung könne „dazu führen, dass der Versicherungsnehmer mit Verbindlichkeiten belastet wird, die über dem Rückkaufswert liegen. Er erhält dann trotz Kündigung der Versicherung wirtschaftlich nicht nur keinen Rückkaufswert, sondern muss weitere Zahlungen an den Versicherer leisten.“ (Pressemitteilung 048/2014 vom 12.03.2014).

Zudem, so der Bundesgerichtshof, seien die vor 2010 auf Vermittlung der AFA AG geschlossenen Versicherungsverträge in beiden Verfahren widerruflich gewesen.

Rechtsfolge ist in diesen beiden Entscheidungen, dass die PrismaLife AG keine weiteren Zahlungen aus den Kostenausgleichsvereinbarungen verlangen kann, vielmehr den Kunden bislang geleistete Zahlungen zurückerstattet werden müssen.

Im Ergebnis bestehen nach Ansicht der Anwaltskanzlei Arnold aber auch für andere Anleger mit Kostenausgleichsvereinbarungen mit der PrismaLife AG beste Chancen, Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden und Rückzahlungen zu erstreiten.

Rechtsanwalt Schöne hierzu: „Wir sehen die PrismaLife AG in diesen sehr erfreulichen Entscheidungen für die Einschränkung der Flexibilität der Kunden bestraft und uns natürlich in unserer jahrelangen Arbeit bestätigt. Der Versuch der PrismaLife AG, sich die Vorteile separater Kosten zu sichern, wurde zum Scheitern verurteilt. Jedem Kunden, der sich durch diese Vertragskonstruktion benachteiligt fühlt, raten wir dazu, seine Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Wir sehen bei sämtlichen PrismaLife-Verträgen, von 2001 bis zuletzt, Angriffspunkte, die Kunden die vollständige Rückabwicklung ermöglichen können.“

Da sich die Vertragsbedingungen und Antragsformulare der PrismaLife AG regelmäßig geändert haben, sollten betroffene Anleger ihre Chancen und Möglichkeiten individuell anwaltlich prüfen lassen.

Die Anwaltskanzlei Arnold betreute und betreut bundesweit weit mehr als 200 Mandate gegen die PrismaLife AG, darunter auch mehr als 100 gerichtliche Verfahren.

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