Bund Deutscher Stiftungen e.V. und Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung


Eine weitere Gemeinsamkeit beider Anlagemodelle bestand darin, dass inzwischen der Verdacht besteht, dass kein Gold (oder nur in geringem Maße) angekauft und eingelagert worden war. Mit Datum vom 25. Februar 2015 hat die Staatsanwaltschaft Berlin, vertreten mit 120 Polizeibeamten, in einer gemeinsamen Aktion mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die mit fünf Sonderermittlern beteiligt war, die bekannten Geschäftsräume der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen in den Städten Berlin und Köln aufgrund des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs sowie des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte durchsucht.
Angeblich wurden vier Tonnen Metall sichergestellt, das als Gold ausgewiesen worden war. Es sollen angeblich jedoch lediglich 200 Kilogramm davon echt gewesen sein. Insgesamt sollen ca. 6.500 Anleger betroffen und ein Schaden in Höhe von 48 Millionen entstanden sein. Es konnten jedoch bisher keine gesicherten Erkenntnisse über die Echtheit des Goldes und den Verbleib des Geldes erlangt werden.


Rechtsanwalt Hocke von der Anwaltskanzlei Arnold dazu: „Es empfiehlt es sich jetzt, erst einmal die Ermittlungen abzuwarten und auf keinen Fall in Panik zu verfallen oder sich von sog. „Anlegerschützern“ im Internet verrückt machen zu lassen! Ob hier überhaupt ein Betrug vorliegt, in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und erst Recht gegen wen Ansprüche bestehen, wird sich erst noch herausstellen müssen. Man sollte hier auf keinen Rattenfänger in Form von Interessengemeinschaften oder sog. „Problemlösern“ hereinfallen, die Anleger jetzt zu Zahlungen auffordern, damit Ihr Recht geltend gemacht wird!“


Ebenfalls mit Datum vom 25. Februar 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. in Köln mit Bescheid, der am 25. Februar 2015 bekannt gegeben wurde, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der BDT tritt auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“ in Erscheinung.


Die Bafin hat zwar veranlasst, dass die vorgenommenen Einlagengeschäfte durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln sind und hat zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau eingesetzt. Dies ist jedoch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig erledigt.
Denn mit Datum vom 17. Juni 2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insol-venzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treu-handstiftungen („BDT e.V.“) angeordnet. Rechtsanwalt Sebastian Laboga wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Insolvenzforderungen sind bis 5. Oktober 2015 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Für den 4. September 2015 wurde der Berichtstermin bei dem zuständigen Amtsgericht Charlottenburg angesetzt. In diesem Termin berichtet der Insolvenzverwalter zunächst über den Zustand des Unternehmens und gibt eine Einschätzung ab ob nach seiner Auffassung eine Fortführung des Unternehmens sinnvoll erscheint oder eine Liquidation erfolgen soll. Die Entscheidung ob eine Unternehmensfortführung oder eine Liquidation erfolgen soll wird ebenfalls im Berichtstermin getroffen, obliegt aber der Gläubigerversammlung. Die Gläubigerversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan des Insolvenzverfahrens. Zur Mitgliedschaft berechtigt sind alle Gläubiger des Schuldners.
Welche Rolle Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte von der Kanzlei Schulte & Kollegen spielt, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt. Bekannt ist, dass die BWF zu seinen Mandaten zählte und er sich vielfach in der Öffentlichkeit zu dem Thema BWF geäußert hat. Rechtsanwalt Hocke:  „Man sollte sich jetzt nicht zu Spekulationen in jedweder Richtung hinreißen lassen.“


Unklar ist ebenfalls, wie es sich mit der Verantwortung der KPMG und deren „Prüfbericht“ über den angeblich vorhandenen Goldbestand bei der BWF verhält.


Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Laboga lässt auf seiner Homepage verlauten, „Heute wurde an alle bislang ermittelten Anleger und Vertragspartner der „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ („BWF-Stiftung“) sowohl das Formular zur Forderungsanmeldung als auch das Anmeldeformular für die am 4. September 2015 stattfindende erste Gläubigerversammlung versandt. Sollten Sie Anleger oder Vertragspartner der BWF-Stiftung sein und bis zum 24. Juli 2015 kein Anschreiben von mir erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit meinem Büro in Verbindung, damit die unverzügliche Übersendung der Unterlagen an Sie sichergestellt werden kann“.


Rechtsanwalt Hocke empfiehlt Anlegern der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung, jetzt die notwendige Ruhe zu bewahren und ihre Forderungen anzumelden oder sich mit ihrem Vermittler und/oder einer auf Anlegerschutz spezialisierten Anwaltskanzlei in Verbindung setzen.


Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke wenden. Gemeinsam mit diesem wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und versucht, alle offenen Fragen zu beantworten.

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