Das Beratungsprotokoll in der Immobilienberatung

Die Anwaltskanzlei Arnold hat in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass in Konfliktsituationen zwischen Anlageberater und Kunde die Erkenntnis durchbricht, dass viele Vertragsparteien (gleich welcher Seite) dem Protokoll nicht die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die diesem eigentlich gebührt. Es geht bei der Erstellung dessen nicht darum, dass beide Seiten so tun, als habe man alles ausgiebig besprochen und dokumentiert. Es soll das hinreichend dokumentiert werden, was auch tatsächlich besprochen wurde. Denn mit der Unterschrift bestätigen beide Vertragsparteien den darüber stehenden Inhalt. Somit sollte allen Beteiligten auch klar sein, was sie da bestätigen.

So können bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen beide Seiten Bezug nehmen auf den Inhalt des Protokolls, je nachdem ob die streitentscheidenden Punkte besprochen und ausreichend Einzug in das Protokoll gefunden haben. Nimmt eine Seite das Protokoll nicht hinreichend ernst und dessen Inhalt nicht zur Kenntnis, muss sie sich später genau diesen Vorwurf gefallen lassen. Und gerade der Anlageberater als Aussteller des Protokolls ist hier besonders in der Haftung, weshalb er erst recht besondere Sorgfalt walten lassen sollte.

So gesehen kann jedes Protokoll über Wohl und Wehe einer vermittelten Anlage entscheiden. Denn mittlerweile ist es nicht mehr unüblich, dass nicht der Verkäufer einer schadhaften Immobilie zur Haftung herangezogen wird, sondern der Anlageberater, der seinen Beratungspflichten zwar nachgekommen sein mag, er dies jedoch aufgrund mangelnder Dokumentation nicht nachweisen kann.

Unsere Beratungsprotokolle sind dergestalt vorbereitet, dass alle aus unserer Sicht notwendigen Punkte berücksichtigt werden. Klar strukturiert und für beide Seiten leicht verständlich werden die finanzielle Situation des Anlegers, seine anlagebezogenen Wünsche und Absichten, sowie die Leistung des Beraters dokumentiert. Die Protokolle werden darüber hinaus noch den persönlichen Wünschen des Beraters angepasst, bis „der Anzug sitzt“.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke wenden. Gemeinsam mit ihm wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und versucht, alle offenen Fragen zu beantworten.

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