Die „V+ GmbH & Co. Fonds 1-3 KG“ und die sog. „Schutzgemeinschaften“

Die V+ GmbH & Co. Fonds KG wurden in den Jahren 2005 bis 2013 gegründet. Alle Gesellschaften investieren in den Risikokapitalmarkt. Das bedeutet die Beteiligung an als besonders riskant geltenden Unternehmen. Folglich ist hier für die Anleger die Gefahr des Totalverlustes größer.

Nunmehr treten sog. „Schutzgemeinschaften“ in Erscheinung, die unsere Mandanten, Kunden der Venture Plus Unternehmensgruppe, anschreiben und bei diesen nicht unerhebliche Verunsicherung hervorrufen. Unter dem Vorwand der angeblichen Informationsgewinnung und unter Darstellung als gemeinnütziger Verein sollen hier so viele Anleger wie möglich gesammelt werden.

Da in Deutschland sog. Sammelklagen nicht zulässig sind und jeder Fall anders ist, sollten Anleger aufpassen, sich nicht einfach nur unter dem Mäntelchen einer "Interessenbündelung" im Ergebnis nur  einem angeschlossenen Rechtsanwalt zuführen zu lassen. Wenn der Anwalt im Bereich des Anlegerschutzes erfahren oder namhaft wäre, könnte er sich auch zu erkennen geben oder direkt informieren.

Kunden der V+ GmbH & Co. Fonds 1-3 KG sollten in erster Linie die Ruhe bewahren und sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich mit diesem Thema bereits beschäftigt hat. Gerne unterstützen wir Sie und helfen bei unverständlichen Fragen.

Wer jetzt Rat und Hilfe wünscht, um in den kommenden Wochen und Monaten nichts Wichtiges zu verpassen und alle Optionen zu verstehen, ohne hohe Anwaltskosten dafür einzusetzen, dem steht die Anwaltskanzlei Arnold gern zur Verfügung.

Die Anwaltskanzlei Arnold bietet allen Anlegern an, sich anstelle eines teuren Mandats vorläufig lediglich bei ihr zu registrieren. Alle registrierten Anleger bekommen Auskünfte zu Anschreiben oder relevanten Entscheidungsprozessen.

Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt bundesweit zahlreiche Mandanten in Kapitalanlagefällen wie der V+ und hat sich über 13 Jahre mit inzwischen 20 Mitarbeitern im Bereich des Anlegerschutzrechts spezialisiert.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke oder Herrn Rechtsanwalt Stefan Schöne wenden. Gemeinsam mit diesen werden das weitere mögliche Vorgehen besprochen und alle offenen Fragen beantwortet.

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