Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Berufsgenossenschaft (als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung)

Und wieder schockierte am vergangenen Wochenende ein brutales Foul die Zuschauer der Deutschen Fußball-Bundesliga. Der Mönchengladbacher André Hahn, erst kurz zuvor eingewechselt, wurde von seinem Gegenspieler mit offener Sohle am Knie erwischt und musste umgehend wieder ausgewechselt werden. Den Platz konnte er jedoch nur noch auf der Trage verlassen.

Resultat des Fouls: Lateraler Bruch des Schienbeinkopfes und Riss des Außenmeniskus im linken Knie. Für den Fussballprofi André Hahn ist damit die Hinrunde gelaufen, so die vorsichtige Prognose. Ob er zur Rückrunde wieder wird auflaufen können, ob es zu Folge- oder Spätschäden kommen wird, darüber kann man derzeit noch keine Aussagen treffen. Für einen Profisportler, der mit Betreiben von Leistungssport seinen Lebensunterhalt verdient, kann eine solche Verletzung katastrophale Folgen haben. Im schlimmsten Fall drohen das Karriereende und ein Dasein als Sportinvalide.

Doch was tun im Falle einer schwerwiegenden Sportverletzung? Sie haben Anspruch auf Verletztengeld oder Verletztenrente.

Anspruch auf Verletztengeld haben Versicherte dann, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Die Verletztenrente erhalten die Geschädigten, deren Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 % gemindert ist. Der Anspruch entsteht mit dem Tag der Feststellung durch den Arzt, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Sie endet in der Regel mit Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.

Nicht immer ist der Versicherer jedoch bereit, dem geltend gemachten Anspruch auf Verletztengeld oder -rente auch vorbehaltlos nachzukommen. Oftmals wird diese Leistung verweigert und ein Durchsetzen dieser Ansprüche kann schnell teuer werden. Sie sollten in diesem Fall aber nicht die Nerven verlieren, sondern sich an einen verständigen Rechtsanwalt wenden.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke wenden. Gemeinsam mit diesem wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und versucht, alle offenen Fragen zu beantworten.

Zurück