Future Business KG aA: erneute Gläubigerversammlung vom 18.12.2014

Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Bruno M. Kübler wollte über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Future Business KG aA sowie zum Verfahrensstand Stellung nehmen. Zudem ging es um die Abwahl bzw. Beibehaltung des Insolvenzverwalters und des Interims-Gläubigerausschusses.

Was die wirtschaftlichen Verhältnisse und damit das vorhandene Vermögen der Future Business KG aA angeht, so hat der Insolvenzverwalter wenig Neues zu berichten. Die Anleger haben ca. 20% der eingezahlten Gelder zu erwarten, mehr Vermögen habe der Insolvenzverwalter nicht gefunden. Wo die übrigen 80% der von den Anlegern eingezahlten Gelder geblieben sind, konnte bisher noch nicht aufgeklärt werden, da erst seit wenigen Wochen Zugriff auf die hierfür erforderlichen Buchhaltungsdaten besteht. Der Insolvenzverwalter ließ lediglich durchblicken dass ein erheblicher Teil an die Tochtergesellschaften der Future Business KG aA geflossen sei und aufgrund der dort ebenfalls bestehenden Insolvenzverfahren mit einem erheblichen Rückfluss nicht zu rechnen ist. In dieser Sache will der Insolvenzverwalter weiter ermitteln.

Weiterhin teilt der Insolvenzverwalter mit, dass er bisher ein Vermögen von insgesamt 87.700.000,00 EUR einsammeln konnte. Dieses Vermögen setzt sich aus dem Verkauf von Edelmetallen (Gold), den Rückkaufswerten aus Lebens- und Rentenversicherungen sowie Bankbeständen zusammen. Diesem Betrag stehen derzeit die von 53.325 Gläubigern angemeldeten Forderungen in Höhe von rund 1,7 Mrd. EUR entgegen. Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist der 19.01.2015. Nach diesem Termin wird feststehen, welche von den Anlegern angemeldeten Forderungen anerkannt oder welche bestritten wurden (und somit vorläufig keine Zahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten).

Hinsichtlich der Verfahrensdauer geht der Insolvenzverwalter von einer Abwicklung über „mehrere Jahre“ aus. Eine abschließende Bestimmung der Insolvenzquote, welche die Höhe der Auszahlung an die Anleger bestimmt, konnte der Insolvenzverwalter ebenfalls nicht benennen. Nach dem aktuellen Stand geht er aber für die „normalrangigen“ Gläubiger von einer zu erwartenden Quote bis zu 20% aus.

Zum Ende der Versammlung wurde der Insolvenzverwalter in seinem Amt bestätigt und die Anleger wählten den endgültigen Gläubigerausschuss. Dieser Ausschuss soll den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung unterstützen und überwachen.

Zusammenfassend ist zu sagen dass der Insolvenzverwalter kaum Neuigkeiten im Gepäck hatte und derzeit die Arbeiten im Hintergrund stattfinden, ohne dass die Anleger dies nachverfolgen können. Aus unserer Sicht als Anwaltskanzlei, die in diesem Verfahren von zahlreichen Anlegern mandatiert wurde, ist das ein enttäuschendes Ergebnis des bisherigen Insolvenzverfahrens. Wir können aber nachvollziehen, dass die Prüfungen und Bewertungen der Unterlagen, die dem Insolvenzverwalter zur Verfügung stehen, sehr umfangreich sind und auch dadurch erschwert werden, dass viele Unterlagen erst kürzlich von der Staatsanwaltschaft frei gegeben wurden, da hier laufende Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen laufen.

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