Future Business KG aA: Gericht und Insolvenzverwalter weiter auf Abwegen!

Für jede Anleihenserie soll daher eine eigene Gläubigerversammlung stattfinden. Die Versammlungen wurden daher im Fünf-Minuten-Takt terminiert. Für den einzelnen Anleger ist es allerdings nur sehr schwer erkennbar, zu welchem Zeitpunkt er stimmberechtigt ist. Dies hängt nämlich von seiner Registriernummer ab, welche auf seinem Zertifikat steht. Diese Registriernummer muss der Anleger wiederum mit den im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichten Listen vergleichen, um überhaupt zu erfahren, an welchem Tag und zu welcher Zeit er stimmberechtigt ist. Viele Anleger werden das nicht wissen oder damit nicht klar kommen. Ein absolutes Chaos ist damit erneut vorprogrammiert. Dies kann aber auch Methode sein, um einzelne Anleger bereits davor abzuschrecken, überhaupt von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Selbstverständlich werden wir weiter Anleger auf den einzelnen Gläubigerversammlungen vertreten.

Inhaltlich hat sich durch die Aufteilung mittels der einzelnen Versammlungen allerdings nichts geändert. Weiterhin besteht die Möglichkeit einen gemeinsamen Gläubigervertreter zu wählen. Auch wirbt Herr Rechtsanwalt Kübler als Insolvenzverwalter in seinem Schreiben vom 03.06.2014 beständig für einen gemeinsamen Gläubigervertreter. Er argumentiert dabei hauptsächlich damit, dass ein solcher Vertreter die Anleger weniger Geld kosten würde. Allerdings benennt Herr Kübler nach wie vor an keiner Stelle seines Schreibens, in welcher Höhe die zur Verfügung stehenden Kandidaten im Fall ihrer Wahl zum gemeinsamen Gläubigervertreter gegenüber der Insolvenzmasse und damit letztlich gegenüber den Gläubigern abrechnen würden. Die Kosten dieser überflüssigen Wahl eines gemeinsamen Vertreters sind also nach wie vor völlig unklar! Folglich müssten sich Anleger auch in diesem Fall für die sprichwörtliche „Katze im Sack“ entscheiden. Eine derartige Herangehensweise unterstützen wir nicht, so dass wir uns weiterhin gegen die Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters im Interesse unserer Mandanten einsetzen werden.

Ebenso wichtig ist aber die Nachricht, dass die Frist für die Forderungsanmeldung der Future Business KG aA bis zum 30.10.2014 verlängert wurde. Dieser Umstand ist logische Konsequenz aus der unterbrochenen Gläubigerversammlung. Erst wenn die endgültige Entscheidung über die Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters getroffen ist, steht fest, ob der gemeinsame Vertreter verbunden mit erheblichen Mehrkosten die Forderungen anmeldet oder ob jeder Anleger selbst bzw. vertreten durch seinen Rechtsanwalt die Forderung anmelden kann.

Ferner veröffentlichte das Insolvenzgericht mit Schreiben vom 02.06.2014, dass der Berichtstermin sowie der Termin zu den Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung vom 30.06.2014 aufgehoben wird und neuer Berichtstermin der 25.11.2014 um 10:00 Uhr in der Messe Dresden, Halle 4, Messering 6 in 011067 Dresden stattfinden wird. An dieser Versammlung können alle Anleger der Future Business KG aA teilnehmen. An diesem Tag besteht unter anderem die Möglichkeit einen neuen Insolvenzverwalter sowie einen neuen Gläubigerausschuss zu wählen. Auch auf dieser Versammlung vertreten wir gern die Interessen von Anlegern.

Die Anwaltskanzlei Arnold ist seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes und des Bank- und Kapitalmarkrechts tätig und vertritt als Dresdner Kanzlei Anleger aus ganz Deutschland auf den Gläubigerversammlungen sowie auf dem Berichtstermin.

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