Richter entscheiden gegen PrismaLife AG auf vollständige Rückabwicklung

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Zwischenzeitlich haben sich weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
Mit Urteilen vom 16.05.2013 und 23.05.2013 entschied das Amtsgericht Dresden, dass streitgegenständlichen Vereinbarungen unwirksam sind. Die Klagen der PrismaLife AG auf Zahlung offener Kosten wurden abgewiesen. Stattdessen wurde die PrismaLife AG im Gegenzug wie beantragt verurteilt, den Anlegern die bisherigen Zahlungen auf Versicherungsvertrag und auf Kostenausgleichsvereinbarung vollständig zu erstatten. 
Das Gericht entschied mit Urteil vom 23.05.2013 zudem, dass der Anleger auch Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten hat, die ihm im Bemühen um eine außergerichtliche Lösung entstanden waren.
Auch das Amtsgericht Weißwasser entschied am 11.06.2013 zu zwei geschlossenen Versicherungsverträgen nebst Kostenausgleichsvereinbarungen der PrismaLife AG, dass diese keinen Anspruch auf Zahlung aus den beiden Kostenausgleichsvereinbarungen hat, weil diese nichtig sind. Vielmehr wurde dem Anleger die vollständige Rückzahlung seiner bisherigen Zahlungen zugesprochen. 
Bemerkenswert ist insoweit, dass die beiden Gerichte bislang von der Wirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung ausgingen, nunmehr aber vom Gegenteil überzeugt werden konnten.

Schließlich ist ein weiteres Urteil rechtskräftig geworden, welches unsere Kanzlei erstritten hatte. Die PrismaLife AG hat ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Weißwasser vom 30.10.2012, mit welchem die vollständige Rückabwicklung der Verträge aufgrund des erfolgten Widerrufs bestätigt wurde, am 17.06.2013 zurückgenommen.

Auftrieb geben den Anlegern auch zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Am 20.03.2013 sollte dort erstmals wegen Kostenausgleichsvereinbarungen der PrismaLife AG verhandelt werden. 
Die PrismaLife AG hatte jeweils auf offene Kosten aus Kostenausgleichsvereinbarungen geklagt. Zu den Verhandlungen vor dem BGH kam es letztlich aber gar nicht mehr. In beiden Verfahren ließ es die PrismaLife AG nicht auf ein Urteil ankommen sondern zog ihr Rechtsmittel bzw. ihre Ansprüche zurück.

Da den verschiedenen Urteilen teilweise unterschiedliche Sachverhalte und komplexe Bedingungswerke der PrismaLife AG zu Grunde lagen, sollten betroffene Anleger Ihre Chancen und Möglichkeiten individuell anwaltlich prüfen lassen.
Wir betreuen mehr als 150 Verfahren gegen die PrismaLife AG.

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