Gesellschafterversammlung V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG

So wurde die V + GmbH & Co. Fonds 1 KG im Jahr 2005 gegründet, die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG wurde 2007 und die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG wurde 2009 gegründet. Im Jahr 2013 wurde die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG gegründet.

Mit Datum vom 15.07.2016 fand in Landshut die ordentliche Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG statt. Die wichtigsten Tagesordnungspunkte waren die Genehmigung des Jahresabschlusses 2014, sowie die Entlastungen der Komplementärin (der persönlich haftenden Gesellschafterin) V+ Beteiligungs 2 GmbH, der geschäftsführenden Kommanditistin (geschäftsführende Gesellschafterin) Frau Anke Schiller und der Treuhandgesellschaft (führt die Buch- und Bilanzprüfungen durch und übernimmt Beratungsaufgaben).

Die diesbezüglich durchgeführten Abstimmungen endeten jedoch mit jeweils schallenden Ohrfeigen für alle Beteiligen auf Seiten des V+ Fonds. Ihnen wurden einheitlich die begehrten Entlastungen verweigert. Die Anleger haben damit deutlich zum Ausdruck gebracht, was sie von den bisherigen Arbeitsleistungen der Verantwortlichen gehalten haben. Weitaus schwerwiegender dürfte für diese allerdings sein, dass sie keine Haftungsbefreiung erhalten haben.

Zum Bewertungsstichtag, dem 31.12.2014, wurde als eingezahltes Kapital ein Betrag in Höhe von 44.083.659,78 EUR aufgeführt. Unklar ist, ob dieses Geld noch vorhanden, bzw. in entsprechend werthaltigen Investments angelegt ist. Das uns vorliegende Protokoll der Gesellschafterversammlung lässt diesbezügliche Zweifel aufkommen.

Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 1-3 KG sollten in erster Linie die Ruhe bewahren und sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich mit diesem Thema bereits beschäftigt hat. Gerne unterstützen wir Sie und helfen bei unverständlichen Fragen.

Wer jetzt Rat und Hilfe wünscht, um in den kommenden Wochen und Monaten nichts Wichtiges zu verpassen und alle Optionen zu verstehen, ohne hohe Anwaltskosten dafür einzusetzen, dem steht die Anwaltskanzlei Arnold gern zur Verfügung.

Die Anwaltskanzlei Arnold bietet allen Anlegern an, sich anstelle eines teuren Mandats vorläufig lediglich bei ihr zu registrieren. Alle registrierten Anleger bekommen Auskünfte zu Anschreiben oder relevanten Entscheidungsprozessen.

Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt bundesweit zahlreiche Mandanten in Kapitalanlagefällen wie der V+ und hat sich über 13 Jahre mit inzwischen 20 Mitarbeitern im Bereich des Anlegerschutzrechts spezialisiert.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke oder Herrn Rechtsanwalt Stefan Schöne wenden. Gemeinsam mit diesen wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und alle offenen Fragen beantwortet.

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