HOHE VERLUSTE MIT BETEILIGUNGEN AN MEDIENFONDS – WAS KÖNNEN ANLEGER TUN?

Manche dieser Fonds finanzierten Filme wie „Terminator“, „Sieben Zwerge – Männer allein im Wald“ und „Herr der Ringe“, diese waren ausgesprochen erfolgreich.

Bei manch anderen Fonds dagegen haben viele Anleger mit ihrer Beteiligung erhebliche Verluste, bis hin zum Totalverlust aller angelegten Gelder (z.B. IMF 3), hinnehmen müssen. Neben wirtschaftlich schlechten Entwicklungen einzelner Fonds sahen sich viele Anleger auch einer geänderten Steuerpraxis ausgesetzt und so drohen Anlegern zum Teil enorme Steuernachzahlungen.

Doch damit nicht genug. Um die Angebote der Fonds für die Anleger noch attraktiver gestalten zu können, wurden sog. anteilige Fremdfinanzierungen vergeben. Die Anleger beteiligten sich dabei an einem Medienfonds, mussten tatsächlich aber nur knapp die Hälfte des Anteils aus eigenen Mitteln bezahlen. Die andere Hälfte wurde über ein Darlehen finanziert, so dass die Investition doppelt so hoch wie der Eigenanteil des Anlegers war. Gerät der Fonds nun in Schwierigkeiten und kann das Darlehen nicht mehr aus den Ausschüttungen des Fonds bzw. durch die Schlussauszahlung bedient werden, dann fordert die Bank dieses Darlehen und alle Kosten natürlich von den Anlegern zurück, obwohl deren Investition bereits verloren ist. 

Bei einer solchen Fremdfinanzierung müssen besondere rechtliche Anforderungen an die vertraglichen Gestaltung erfüllt sein (z.B. korrekte Widerrufsbelehrung). Nicht immer haben die Banken diese Vorgaben beachtet. Beispielsweise hat zuletzt das Oberlandesgericht München am 24.01.2012 (Urteil noch nicht rechtskräftig) die Widerrufsbelehrung einer finanzierenden Bank bei dem Montranus Fonds II für falsch befunden. 

In Folge solch einer falschen Widerrufsbelehrung ist der Vertrag über seine Widerrufsfrist hinaus widerrufbar. Das heißt dann, dass beide Vertragsteile – also sowohl das Darlehen als auch die Investition – grundsätzlich rückabzuwickeln sind. Anleger können dann ihre eingezahlten Gelder zurückerstattet bekommen.

Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche aus der Beteiligung an Medienfonds und deren Finanzierung unbedingt von einer spezialisierten Anwaltskanzlei überprüfen lassen.

Zurück