Insolvenzverfahren Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT)

Die Gläubigerversammlung datiert nun mittlerweile auf den 4. September 2015, sie ist also ziemlich genau vier Monate her. Wie leider zu erwarten war, ist der Informationsfluss seitens Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft ausgesprochen dünn. Um nicht zu sagen, sie ist nicht existent.

Die letztjährig verhafteten verantwortlich Handelnden befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Weiterführende Erkenntnisse über deren Handlungen konnten leider bis hierhin nicht gewonnen werden. Auch über den Verbleib der eingenommenen Anlegergelder gibt es keine neuen Erkenntnisse.

In diesem Zusammenhang ist es allerdings schwer vorstellbar, dass tatsächlich keinerlei Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Um den Insolvenzverwalter zu zitieren „Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn es hier keine Quote gibt.“

Derzeit häufen sich die Anrufe besorgter Anleger in der Kanzlei, die um Mitteilung bitten, wie hier der Sachstand ist und ob nicht doch noch etwas zu holen sei, ob bei den Verantwortlichen oder den Gesellschaften selbst. Diese Anrufer müssen wir leider immer wieder um das Aufbringen von Geduld bitten. Dies fällt angesichts der investierten Beträge natürlich ausgesprochen schwer.

Mit Beschluss vom 10. August 2015 hatte das Amtsgericht Charlottenburg den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen vom 6. November 2015 auf den 22. Januar 2016 verschoben und zur Prüfung der Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Vor Ablauf dieses Datums wird es definitiv seitens des Insolvenzverwalters keine Neuigkeiten bzw. Benachrichtigungen geben.

Wir halten es nach wie vor für ratsam, die Ruhe zu bewahren und keinen sog. „Kapitalanlageschützern“ und ihren reißerischen Reden und Versprechungen zu vertrauen. Panikmache und überstürzte Handlungen helfen Ihnen in dieser Situation auch nicht weiter. Sollte es weitere Ansprüche gegen Dritte geben, werden wir diesen nachgehen und Sie informieren. Lassen Sie den Insolvenzverwalter und das Landeskriminalamt ihrer Arbeit nachgehen.

Sollten auch Sie Kunde des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. sein und möchten sich diesbezüglich informieren, können Sie sich gern an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Hocke wenden. Gemeinsam mit ihm wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und alle offenen Fragen beantwortet.

Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt bundesweit Mandanten in Sachen BWF und hat sich über 12 Jahre im Bereich des Anlegerschutzrechts und des Versicherungsrechts spezialisiert.

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