Insolvenzverfahren Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT)

Der für die Gläubiger wichtigste Punkt ist sicherlich die immer wieder aufkommende Frage nach der zu entfallenden Quote für jeden einzelnen Gläubiger. „Es muss schon mit dem Teufel zugehen, wenn wir hier keine Quote erreichen“ - dies war der Satz den sicherlich alle anwesenden Gläubiger mit gewisser Erleichterung aufgenommen haben. Die Aussage beinhaltet jedoch keinerlei Angaben zur Höhe der Quote. Von den eingenommen Anlegergeldern ist offensichtlich nur noch ein geringer Bruchteil vorhanden. Und selbst die Eigentumsverhältnisse der verbliebenen Vermögenswerte sind noch nicht einmal geklärt. Hier wartet also noch viel Arbeit auf den Insolvenzverwalter und die staatlichen Ermittlungsbehörden.

Rechtsanwalt Laboga zum derzeitigen Bearbeitungsstand: „Wir befinden uns noch in der Ermittlungsphase. Das bedeutet, dass wir zunächst versuchen, den Verbleib der von den Anlegern eingeworbenen Geldern aufzuklären.“

Auf der Habenseite befindet sich - Stand 2. September 2015 - auf dem Verfahrenskonto ein Betrag in Höhe von 1.114.649,09 EUR.

Hinzu kommt eine Villa in Falkensee, die mit einem Preis von etwa 2.000.000,00 EUR bewertet wird. Deren Eigentumsverhältnisse müssen allerdings noch geklärt werden, da die Immobilie noch kurzfristig im März 2015 an eine ZZZ Management und Unternehmensbeteiligung GmbH veräußert worden ist.

Es kann wohl mit Sicherheit gesagt werden, dass sich lediglich ca. 324 kg Gold in den Tresorräumen befunden haben. Jedoch müssen auch hier erst noch die Eigentumsverhältnisse geklärt werden, da sich der Tresorraum in den Räumlichkeiten der TMS Dienstleistungs GmbH befunden haben. Diese ist ebenfalls insolvent und auch hier macht der Insolvenzverwalter der TMS Ansprüche hinsichtlich des verbliebenen Goldes geltend.

Letztlich hat sich der Insolvenzverwalter auch gleich zu Beginn zu den Rundschreiben einiger Rechtsanwälte geäußert, die sehr aggressiv auf Mandantenfang gehen. Zum einen hat er versucht zu versichern, dass die Kanzlei Kübler keinerlei Daten herausgegeben hat, sondern dass diese wohl durch das AG Charlottenburg als zuständigem Insolvenzgericht im Rahmen der Akteneinsicht erfolgt ist. Da sich der Insolvenzverwalter selbst nicht sicher ist, ob Aussonderungsrechte bestehen, hat er ein Rechtsgutachten bei einem renommierten Rechtswissenschaftler in Auftrag gegeben, um diese Frage abschließend klären zu lassen. Nach Aussage des Insolvenzverwalters kann mit dem Ergebnis jedoch nicht vor dem Ablauf von sechs Wochen gerechnet werden. Wir von der Anwaltskanzlei Arnold halten diese Ansprüche nach derzeitigem Kenntnisstand für nicht gegeben, werden diesen Ansatz aber natürlich auch weiter verfolgen.

Wir halten es nun für ratsam, nach wie vor die Ruhe zu bewahren und keinen sog. „Kapitalanlageschützern“ und ihren reißerischen Reden und Versprechungen zu vertrauen. Panikmache und überstürzte Handlungen helfen Ihnen in dieser Situation auch nicht weiter. Sollte es weitere Ansprüche gegen Dritte geben, werden wir diesen nachgehen und Sie informieren. Lassen Sie den Insolvenzverwalter und das Landeskriminalamt ihrer Arbeit nachgehen.

Sollten auch Sie Kunde des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. sein und möchten sich diesbezüglich informieren, so wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke von der Anwaltskanzlei Arnold.

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