Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Verbraucherdarlehens durch die Bank

In dem konkreten Fall war ein Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehens mit der Zahlung der Raten in Verzug geraten. Die darlehensgebende Sparkasse hatte aus diesem Grunde das Darlehen gekündigt und neben dem noch offenen Darlehensbetrag eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert. Um eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu vermeiden, wurde zunächst alles unter dem Vorbehalt der Überprüfung bezahlt.

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers, so dass dieser die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerhielt.

In dem Urteil ist die Frage entschieden worden, ob eine Bank anstelle der Verzugszinsen die Zahlung einer (meist viel höheren) Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehensnehmer verlangen darf. Der Bundesgerichtshof entschied sich klar dagegen und begründete dies mit dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck. Dieser besteht in der Vereinfachung der Berechnung des Schadens, wenn der Verbraucher mit Darlehensraten im Zahlungsverzug ist. Da der Verzugszinssatz dem Verbraucher bekannt ist, kann er den zu zahlenden Schaden selbst berechnen. Dies wird ihm bei der komplizierten Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht gelingen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist daher verbraucherfreundlich und berücksichtigt den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck.

Betroffene Darlehensnehmer, deren Kredit seitens der Bank gekündigt wurde, können daher die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nunmehr verweigern. Wer nach der Kündigung durch die Bank bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet hat, kann diese von der Bank zurückverlangen.

Sollten Darlehensnehmer von ihrer Bank zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert werden, lohnt es sich also die Rechtmäßigkeit dieser Forderung zu überprüfen. Betroffene Kunden einer Bank können sich daher vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Matthias Malecki und Herrn Rechtsanwalt Felix Glöckner wenden. Gemeinsam wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und versucht, alle offenen Fragen zu beantworten.

Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt bundesweit Mandanten zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten mit Banken und hat sich über 12 Jahre im Bereich des Anlegerschutzrechts und des Versicherungsrechts spezialisiert.

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