Lebensversicherungen rückabwickeln, Nachzahlungsansprüche geltend machen

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Eine erfolgreiche Rückabwicklung bedeutet, dass grundsätzlich sämtliche bisher durch den Versicherungsnehmer geleisteten Zahlungen zuzüglich der durch die Versicherung gezogenen Vorteile von der Versicherung zurückverlangt werden können. Die Versicherung kann nur beschränkt Gegenansprüche einwenden, etwa für Risikorückstellungen im Rahmen des oft geringen Todesfallschutzes oder einer Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Letztlich erhält der Versicherungsnehmer zumindest die Vertragskosten erstattet.

Eine Rückabwicklung kommt selbst dann in Betracht, wenn der Vertrag in den vergangenen Jahren bereits gekündigt wurde. Hier können deutliche Nachforderungen möglich sein.

Voraussetzung für eine solche Rückabwicklung ist jedenfalls, dass der Kunde nicht hinreichend über die Vertragsinhalte oder über sein Rücktritts- oder Widerspruchsrecht zum Versicherungsvertrag informiert wurde.

Ob die Unterlagen in hinreichender Form ausgehändigt wurden, muss die Versicherung nachweisen. In vielen Fällen entspricht zudem das Rücktritts- oder Widerspruchsrecht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung. Insofern sind unzählige Versicherungsverträge von der für Kunden positiven Entwicklung betroffen.

Ihren Rückforderungen stand bis zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Regelung im Versicherungsvertragsgesetz entgegen, die ein Erlöschen des Rücktritts- oder Widerspruchsrechts einen Monat bzw. ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie vorsah.

Allerdings kam der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19.12.2013 zu dem auch für die deutschen Gerichte maßgeblichen Schluss, dass dieses vorzeitige Erlöschen des Widerspruchsrechts europarechtswidrig sei.

Ein bestehendes Rücktritts- oder Widerspruchsrecht kann daher auch heute noch mit der Folge der Rückabwicklung des (ggf. bereits gekündigten) Versicherungsvertrages ausgeübt werden.

Rechtsanwalt Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold hierzu: „Die Urteile schließen eine Gerechtigkeitslücke. Selbst Kunden, die nicht hinreichend über ihre Rechte belehrt wurden oder keine hinreichenden Informationen zum Versicherungsvertrag erhalten und damit teils die sprichwörtliche Katze im Sack gekauft haben, hatten bislang keine Möglichkeit, die Versicherung für deren Versäumnisse zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser verbraucherunfreundlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof klare Grenzen aufgezeigt, die auch die deutsche Rechtsprechung akzeptieren musste. Zahlreiche Versicherungskunden haben gute Chancen, ihre geschlossenen Lebensversicherungsverträge in weiten Teilen rückabzuwickeln.“

Lebensversicherungskunden sollten Ihre Chancen und Möglichkeiten individuell anwaltlich prüfen lassen.

Die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Arnold ist seit vielen Jahren im Bereich des Anlegerschutzrechts und des Versicherungsrechts spezialisiert. Sie hat in den vergangenen Monaten und Jahren zahlreiche Gerichtsurteile erstritten, in welchen den durch sie vertretenen Kunden die vollständige Rückerstattung ihrer Prämienzahlungen sowie teils erhebliche Zuschläge zugesprochen wurden.

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