Life Trust Sieben – Anleger können sich u. U. von der Beteiligung lösen
Inhaltlich geht es darum, dass bei Life Trust 7 eine unternehmerische Beteiligung an amerikanischen Lebensversicherungen beworben wurde, also an vermeintlich sehr sicheren Investments. Schließlich handele es sich hier um Vermögen, in dem Lebensversicherungen als Sicherheiten vorhanden seien und die im Todesfall Auszahlungen garantieren würden.
Doch statt der lukrativen Kapitalanlage kam für viele Anleger das böse Erwachen: die angepriesenen Erfolgschancen haben sich nicht nur noch nicht realisiert, sondern beim Life Trust Sieben sind wohl nur sehr kleine oder gar keine Gewinne angefallen. Obendrein verlangt jetzt oftmals die Life Trust Sieben entgegen den damaligen Zusicherungen vieler Vertriebe die vollständige Nachzahlung aller offenen Raten!
Viele Anleger sind dementsprechend verärgert über diese Forderungen und denken darüber nach, sich diesen Forderungen komplett zu verweigern. Doch hier ist Vorsicht geboten: nur weil sie davon ausgingen, keine Nachzahlungen leisten zu müssen, sollte man nicht einfach Mahnungen ignorieren. Vielmehr kann es durchaus sein, dass der Life Trust Sieben GmbH & Co. KG Ansprüche zustehen. Trotz des verständlichen Ärgers sollte man deshalb schnell fachkundigen Rat einholen, bevor man noch teure Gerichtsverfahren provoziert.
Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach Anleger erfolgreich vertreten, die von der Life Trust Sieben gerichtlich in Anspruch genommen wurden. So konnten bereits Forderungen abgewehrt und/oder für Mandanten ein vorzeitiges Ausscheiden erreicht werden. Auch ein Verbleib unter Herabsetzung des Kapitalanteils ist unter Umständen möglich.
Da die Beteiligungen an der Life Trust Sieben unterschiedlich gestaltet sind und bei jedem Anleger unterschiedliche, komplexe Vertragsumstände vorliegen und Anlegern auch oft unterschiedliche Zusagen gemacht wurden, sollten sich betroffene Anleger umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt bundesweit Mandanten in Sachen Life Trust Sieben und hat sich seit über 12 Jahren im Bereich des Anlegerschutzrechts und des Versicherungsrechts spezialisiert.