Neue Rückabwicklungs-Urteile zu Brutto-Rentenversicherungen der PrismaLife AG

von

Dies betrifft auch fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherungen, welche  durch die PrismaLife AG zwischen 2001 und 2007 angeboten wurden. Trotz des teils langen Einzahlungszeitraumes liegen die Rückkaufswerte dieser Versicherungen oft deutlich unter der Summe der über all die Jahre eingezahlten Beträge.

Bereits mehrfach hatte die Anwaltskanzlei Arnold berichtet, dass auch zu diesen Brutto-Policen Chancen bestünden, mehr als nur den Rückkaufswert zu erstreiten und auf Urteile etwa vor dem Landgericht Meiningen oder dem Landgericht Zwickau sowie positive Äußerungen der Landgerichte in Bautzen, Tübingen und Ravensburg verwiesen.

Zwischenzeitlich sind weitere Urteile vor den Landgerichten in Bautzen (vom 06.02.2015, 25.03.2015 und 22.05.2015), Zwickau (19.03.2015) und Koblenz (26.03.2015) ergangen, die Rückabwicklungsansprüche bestätigten. Überdies haben sich die Landgerichte in Berlin, Dresden und Rostock zu Gunsten der Anleger geäußert. Nicht zuletzt hat das OLG Dresden der PrismaLife AG mit einer Verfügung und zwei Beschlüssen klar zu verstehen gegeben, dass es Rückabwicklungsansprüche der durch die Anwaltskanzlei Arnold vertretenen Anleger sehe. In manchen Verfahren wurden auch Vergleiche geschlossen, die eine 100%ige Rückerstattung der bisherigen Prämienzahlungen vorsahen.

Mit weiteren Urteilen wird in naher Zukunft gerechnet, zumal wesentliche Fragen zwischenzeitlich auch durch den Bundesgerichtshof geklärt wurden.

Rechtsanwalt Stefan Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold hierzu: „Die erstrittenen Urteile sind auf viele vor 2008 geschlossene Verträge der PrismaLife AG (aber auch auf Verträge anderer Versicherungen) übertragbar. Kunden haben oft gute Chancen, deutlich über den Rückkaufswert hinausgehende Rückzahlungen zu erstreiten. Dass die PrismaLife AG zu den von 2001 und 2007 vermittelten Bruttopolicen inzwischen auch mit rechtskräftigen Urteilen zu ihren Gunsten aufwarten kann (hier waren wir jeweils nicht beteiligt), zeigt, wie wichtig die Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei ist.“

Da den erstrittenen Urteilen gegen die PrismaLife AG teilweise unterschiedliche Sachverhalte und komplexe Bedingungswerke der PrismaLife AG zu Grunde liegen, sollten betroffene Anleger ihre Chancen und Möglichkeiten individuell anwaltlich prüfen lassen.

Die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Arnold betreute und betreut mehrere hundert Verfahren gegen die PrismaLife AG. Gerne können sich Betroffene Anleger oder Versicherungsnehmer vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Stefan Schöne wenden. Gemeinsam mit diesem wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und alle offenen Fragen beantwortet.

Zurück