Neue Urteile gegen die PrismaLife AG, Rückforderungen auch Jahre später möglich

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Zuletzt hatte u.a. etwa das Landgericht Halle am 17.07.2013 eine Klage der PrismaLife AG auf offene Kosten aus einer Kostenausgleichsvereinbarung in zweiter Instanz abgewiesen, weil die Kostenausgleichsvereinbarung nichtig sei. Das Urteil des Landgerichts Halle ist bereits rechtskräftig.

Das Amtsgericht Bad Liebenwerda geht in einem Urteil vom 26.07.2013 ebenfalls von der Unwirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung aus. Es hat daher dem Kunden wie beantragt die Rückerstattung sämtlicher bisheriger Leistungen zugesprochen.

Das Amtsgericht Dresden hat mit Urteilen vom 02.08.2013 und 12.09.2013 seine zuletzt kundenfreundliche Rechtsprechung bestätigt und auf vollständige Rückabwicklung der Verträge erkannt. Das Landgericht Dresden hat die PrismaLife AG in Parallelverfahren darauf hingewiesen, dass es der seitens der PrismaLife AG eingelegten Berufung keine Erfolgsaussichten beimesse, woraufhin bereits eine Berufung durch die PrismaLife AG zurückgenommen wurde.

Auch das Landgericht Görlitz hat mit Urteil vom 26.06.2013 auf die weitgehende Rückabwicklung eines PrismaLife-Vertrages erkannt.

Nicht zuletzt ist es der Anwaltskanzlei Arnold aktuell selbst vor dem Landgericht Leipzig (welches bereits mehrfach für die PrismaLife AG entschieden hatte) gelungen, der PrismaLife AG einen 90:10-Vergleich zu Gunsten der Kundin, einschließlich Rückzahlungen, abzuringen.

Im Ergebnis bestehen daher weiter gute Chancen, Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden und Rückzahlungen zu erstreiten.

Da den verschiedenen Urteilen teilweise unterschiedliche Sachverhalte und komplexe Bedingungswerke der PrismaLife AG zu Grunde liegen, sollten betroffene Anleger ihre Chancen und Möglichkeiten individuell anwaltlich prüfen lassen, namentlich bevor eigene und möglicherweise nachteilige Schritte gewählt werden.

Die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Arnold betreute und betreut mehr als 200 Verfahren gegen die PrismaLife AG.

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