Panikmache sog. Anlegerschutzkanzleien im Insolvenzverfahren des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen e.V.

Bereits verunsicherte und um ihr Geld bangende Anleger werden dergestalt verunsichert, dass sie mit angeblich "sicher bestehenden Aussonderungsrechten" geködert werden. Diese seien jedoch zwingend anzumelden, sonst seien die Anleger, die das nicht machen würden, ungerechterweise im Nachteil. Aber zum Glück gibt es Anwälte, die ihren Mandanten helfen. So suggeriert es zumindest ein Kollege. Ein anderer rät den Anlegern dazu, sich Ihren Vermittler vorzuknöpfen. Der habe das Ganze schließlich an die Anleger vermittelt und obendrein noch bis zu 25 % an Provision an Ihnen verdient, wobei sie nun nach der Insolvenzeröffnung nur eine mickrige Quote zu erwarten hätten. Hier wird wohl bewusst auf den falschen Gegner ‎verwiesen, der aus unserer Sicht kaum das undurchsichtige Geflecht der "Stiftungen" durchschauen konnte.

Tatsächlich haben all diese Kollegen nur eines gemeinsam. Sie holen sich im Rahmen der Akteneinsicht bei dem zuständigen AG Charlottenburg ganz legal die Daten der Anleger, um sie dann ganz unseriös um Ihren Schlaf zu bringen. Dies indem sie den Anlegern Horrorgeschichten von überhöhten Innenprovisionen erzählen und die vermeintlichen Vorteile der Anleger anpreisen, die sich einen Anwalt (selbstverständlich den der Sie anschreibt) genommen und ihr angeblich bestehendes Aussonderungsrecht geltend gemacht haben. Und das für Behauptungen, die durch nichts erwiesen sind, aber so geschickt formuliert, dass der verunsicherte Anleger noch verunsicherter wird, da er Angst bekommt, dass er etwas verpasst. Und wer kann da besser helfen, als der nette Anwalt, der sie auf all dies hingewiesen hat.

Wir raten allen betroffenen Anlegern, sich von solcher Panikmache nicht anstecken zu lassen und die notwendige Ruhe zu bewahren. Insolvenzverwalter und Landeskriminalamt machen ihre Arbeit und werden Neuigkeiten mitteilen, sobald es welche zu vermelden gibt. Gerne halten auch wie Sie diesbezüglich auf dem Laufenden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sich unsicher sein oder einfach nicht wissen, wie Sie sich zu verhalten haben, lassen Sie sich nicht verrückt machen, sondern melden Sie sich bei uns. Wir helfen ehrlich und direkt.

Unsere Anwaltskanzlei ist seit ca. 12 Jahren auf Kapitalanlagerecht spezialisiert. Wir haben sieben Rechtsanwälte und insgesamt 20 Mitarbeiter. Wir vertreten bereits seit mehreren Jahren Anleger aus ganz Deutschland.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Hocke  wenden. Gemeinsam mit diesem wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und alle offenen Fragen beantwortet.

Zurück