PrismaLife verliert erneut vor Gericht
von Stefan Schöne
Hintergrund des Verfahrens war eine von der AFA AG vermittelte Nettopolice der PrismaLife AG. Wie die Anwaltskanzlei Arnold bereits mehrfach berichtete, hat die PrismaLife AG in der Vergangenheit Versicherungsverträge vermitteln lassen, bei denen zugleich eine sog. Kostenausgleichsvereinbarung abgeschlossen wurde. Dabei hat die PrismaLife AG einen Teil der Kosten für die Versicherung über einen gesonderten Vertrag beim Kunden geltend gemacht. Herr Rechtsanwalt Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold meint hierzu: „Die Wirksamkeit dieser künstlichen Aufspaltung von Versicherungsvertrag und Teilen der Kosten ist aus meiner Sicht höchst fraglich. Ein großer Teil der vermittelten Verträge der PrismaLife ist nach meiner Einschätzung zudem widerruflich. Das heißt, dass sich viele Kunden von den Verträgen mit der PrismaLife AG auch nach vielen Jahren trennen können.“ Diese Auffassung wurde in den letzten Monaten bereits von einigen Gerichten bestätigt.
Auch wenn das Urteil des AG Weißwasser noch nicht rechtskräftig ist, sollten betroffene Kunden den Zahlungsaufforderungen der PrismaLife nicht kampflos nachkommen und ihre Ansprüche unbedingt fachkundig prüfen lassen.
Zudem hat sich Herr Rechtsanwalt Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold, der sich umfassend mit der PrismaLife AG beschäftigt, in Vorbereitung auf einen Beitrag in der Fernsehsendung FAKT den Fragen der Redakteure zur AFA AG und der PrismaLife AG gestellt und die rechtlichen Möglichkeiten betroffener Kunden erklärt. Der Beitrag wurde im Rahmen der Sendung FAKT am 06.11.2012 um 21.45 Uhr in der ARD ausgestrahlt.