Sportunfall bei Leistungssportlern - das Pressing als Risiko

Ein aktuelles Beispiel:

Jürgen Klopp, der nach Jogi Löw sicherlich populärste deutsche Trainer, hat seit diesem Herbst eine neue Anstellung gefunden. Als Trainer des FC Liverpool versucht er nun, mit seinem Tempospiel die Premier League aufzumischen. Schon zu Dortmunder Zeiten hatte er von seinen Spielern verlangt, noch einmal einen draufzulegen, einen Meter mehr zu gehen als vorher und insbesondere mehr zu laufen als der Gegenspieler. Nach seiner Maxime muss der Gegner umgehend und dauerhaft nach eigenem Ballverlust unter Druck gesetzt werden. Klopp hat sich und seine Mannen auch gerne als „Pressingmaschinen“ bezeichnet.

Dieses intensive Pressing lässt er auch in England spielen und es fordert ganz offensichtlich seinen Tribut. So wird es ihm zumindest seitens einiger englischer Trainerkollegen vorgeworfen. In die Verletztenliste haben sich mittlerweile mehr als ein Dutzend Spieler eintragen müssen. Insbesondere die hohe Anzahl an Muskelfaserrissen und Zerrungen sind beachtenswert, gab es diese Anhäufungen der Verletzungen in diesem Bereich und die damit zusammenhängenden Vorwürfe bereits zu seiner Dortmunder Zeit.

Ob und in welchem Umfang sich schwerwiegende Langzeitschäden aus diesem arbeits- und insbesondere laufintensiven Spiel ergeben, darüber lässt sich bisher keine gesicherte Erkenntnis gewinnen. Attraktiver als italienischer Catenaccio ist es allemal. Aber womöglich auch erheblich gefährlicher für die Gesundheit der eigenen Spieler.

Doch was tun im Falle einer schwerwiegenden Sportverletzung? Verletzte haben Anspruch auf Verletztengeld oder Verletztenrente.

Anspruch auf Verletztengeld haben Versicherte dann, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Die Verletztenrente erhalten die Geschädigten, deren Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 % gemindert ist. Der Anspruch entsteht mit dem Tag der Feststellung durch den Arzt, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Sie endet in der Regel mit Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.

Nicht immer ist der Versicherer bereit, dem geltend gemachten Anspruch auf Verletztengeld oder -rente auch vorbehaltlos nachzukommen. Oftmals wird diese Leistung verweigert und ein Durchsetzen dieser Ansprüche kann schnell teuer werden. Sportler bzw. Verletzte sollten in diesem Fall nicht die Nerven verlieren, sondern sich an einen sachkundigen Rechtsanwalt wenden.

Rechtsanwalt Benjamin Hocke von der Anwaltskanzlei Arnold berät zu Ansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft. Gemeinsam mit dem Verletzten wird dann das Vorgehen besprochen und versucht, alle offenen Fragen zu beantworten.

Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt bundesweit Mandanten in Versicherungsstreitigkeiten und hat sich über 12 Jahre im Bereich des Anlegerschutzrechts und des Versicherungsrechts spezialisiert.

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