VIDEOEINSATZ IM SOCIAL WEB: WELCHE RECHTLICHEN GEFAHREN DROHEN?

Content is King lautet eine fast schon inflationär zitierte Weisheit des Social Web. Dabei nehmen Videos einen ganz besonderen Stellenwert ein, was sich nicht nur durch die ansehnliche Liste von viralen Videos (so z.B. Springer Verlag), sondern auch durch Studien wie z.B. der ARD/ZDF Onlinestudie 2011 belegen lässt. 

Eine aufwändige Produktion ist dabei noch lange kein Garant für eine erfolgreiche virale Kampagne. In vielen Fällen verbreiten sich lustige Amateurvideos und Schnappschüsse im Social Web besser und schneller als professionelle Produktionen.

In diesem Zusammenhang stellen sich aus juristischer Sicht vor Allem zwei Fragen:

  • Welche juristischen Weichen muss man stellen, um eine legale Verbreitung des eigenen Videomaterials zu ermöglichen?
  • Welche Lizenzmodelle eignen sich um fremdes Videomaterial für die eigenen Marketingaktivitäten zu nutzen?

Treffpunkt Kulturmanagement findet am 18.04.2012 von 09:00 Uhr bis 10:00 online unter: http://proj.emea.acrobat.com/treffpunktkulturmanagement/ statt. 

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