Konflikte lösen, Interessen wahren

Konflikte lösen ist unsere Aufgabe, Ihre Interessen zu wahren unser Ziel. Die wirtschaftliche und persönliche Situation unserer Mandanten immer im Fokus, kämpfen wir für Ihr Recht.


Ihr Team der Anwaltskanzlei Arnold

Vorsorgeverfügungen

Vorsorgedokumente sind sehr wichtig! Deshalb empfehlen wir und bieten ggf. unseren Mandanten weitere Notfallhilfen an, z.B. Nothilfeausweis, Nothilfeordner, Aktualisierungsservice und Checklisten für den Notfall.

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Erbrecht

Statistisch wird jeder zweite Erbfall ein Problem für die Erben. Bei einem Erbfall drohen oft zwei große Gefahren für den oder die Erben: 1. Streit in der Familie und 2. Erbschaftssteuern.

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Aktuell

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Immer mehr Deutsche erhalten oft substanzielle Erbschaften. Das zieht jedoch häufig rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten nach sich. Ein aktuelles Web-Seminar gibt die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

363.000 Euro pro Erbe

 

3,1 Billionen Euro: So viel Geld erben die Deutschen voraussichtlich innerhalb des Zeitraums zwischen 2015 und 2024. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft enthält Immobilien, die insgesamt 0,9 Billionen Euro wert sind. Die großen Erbschaften konzentrieren sich oft auf nur wenige Fälle. So kommt etwa ein Drittel des gesamten Erbvolumens auf zwei Prozent aller Erbschaften zusammen. Im Schnitt kommen 363.000 Euro auf eine Erbschaft.

 

Kein Wunder, dass ein Erbe eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen kann – vor allem für die Erben und Familienmitglieder, die aus verschiedenen Gründen leer ausgehen. Ein solcher Erbschaftsstreit kann die in Zeiten der Trauer ohnehin belastete Familie weiter angreifen. In dem digitalen Seminar „Vererben ohne Scherben“ klärt Rechtsanwalt Lutz Arnold über die Details auf. Gemeinsam mit Dirk Büttner, Key Account Manager der DELA Lebensversicherungen, verrät er hier, worum es geht.

 

Jetzt kostenfrei anmelden: Am Dienstag, den 21. Februar 2023, um 10:30 Uhr, geht es los!

 

Redaktion: Welche Probleme können sich für Kunden im Rahmen eines Erbfalls in der Familie oder Partnerschaft jeweils ergeben?

 

RA Lutz Arnold: Manche Familien sind sehr klein und übersichtlich, andere sind komplexe Patchwork-Familien. Manche Sippen leben sehr harmonisch, andere sind schon zu Lebzeiten zerstritten, neidisch und zänkisch. Daraus ergeben sich fast immer drei große Problemfelder:

  1. Wissensdefizite, sodass Erbmasse oft unbewusst an die falschen Personen verteilt wird
  2. Streitigkeiten der Erben, oft hervorgerufen durch Erbengemeinschaften und/oder unklare Regelungen im Testament
  3. Finanzprobleme der Erben durch Erbschaftsteuern, Pflichtteilsansprüche und zu bezahlende Erbschulden.

 

Dirk Büttner/DELA: Oft kennt der Finanzdienstleister/Versicherungsmakler nicht den letzten Willen seines Mandanten oder Kunden. Auskünfte über versicherte Sachwerte oder Depotguthaben darf er nur an bevollmächtigte Personen oder Erben nach Vorlage des Erbscheins (kann in der Regel zwischen drei Monaten und vielen Jahren dauern) geben. Wie sollen die Sachwerte weiter fortgeführt und versichert werden? Es besteht kaum ein Vertrauensverhältnis der Erben zum Vermittler/Makler, soll heißen: Sachwalters des Erblassers. Kunden kündigen unnötigerweise Verträge oder lösen Sachwerte wie Depots auf.

 

Bei juristischen Personen/Partnerschaften fehlen neben den rechtlichen auch die finanziellen Voraussetzungen. Wer zum Beispiel die Anteile an der juristischen Partnerschaft (unter anderem Anteile einer GmbH) übernimmt. Dies kann zu einer extremen Schieflage bei den Unternehmen führen und gegebenenfalls zum Auflösen des Unternehmens, da Erbansprüche ausgezahlt werden müssen oder eine Erbengemeinschaft keine gleichen Unternehmensziele mehr hat. Für den Finanzdienstleister kann dies einen Bestandsverlust bedeuten.

 

Redaktion: Welche häufigen Fehler kommen Ihnen in Erbschaftsfragen unter?

 

RA Lutz Arnold: Ein häufiger Fehler ist, kein Testament zu haben, weil man meint, „so wichtig ist das nicht“. Das Erwachen kommt dann nach dem Tod. Oft erben dann die falschen Personen, was zu großer Verbitterung in der Familie führen kann. Häufig werden unverständliche oder mehrdeutige Formulierungen benutzt, was Erbstreite geradezu provoziert.

Die meisten Erblasser denken auch nicht daran, gezielt die Probleme von Erbengemeinschaften zu vermeiden, was verschiedene Erben über Jahre aneinanderkettet, obwohl sie vielleicht ganz unterschiedliche Ziele mit der Erbmasse haben. Und ganz häufig werden Pflichtteilsansprüche und Erbschaftssteuern völlig unterschätzt, was Erben finanziell schwer belasten kann.

 

Dirk Büttner/DELA: Viele Menschen bilden nicht früh genug Rücklagen für den Erbfall. Zum Beispiel ein Erbschaftssteuerkonto, mit dem die Erben unter anderem Pflichterben oder weitere Kosten des Erbfalls bedienen können. Meist fehlt es den Erben an Liquidität oder Barmitteln. Vor allem dann, wenn Sachwerte wie Immobilien, Depots, Firmenanteile und so weiter geerbt werden.

 

Redaktion: Inwiefern wird das Online-Seminar diese Thematik aufgreifen und welche Fragen werden geklärt?

 

RA Lutz Arnold: Im Online-Seminar zeigen wir die gerade genannten Hauptprobleme eines Erbfalles anhand von typischen Familienkonstellationen auf und sprechen natürlich mögliche Lösungen an. Die Lösungen können dabei manchmal rechtlicher Natur, aber manchmal auch finanzieller Natur und selbstredend auch Kombinationen aus beiden sein.

 

Dirk Büttner/DELA: Außerdem zeigen wir anhand alltäglicher Familien- und Unternehmenskonstellationen, wie zum Beispiel der GmbH, was im Erbfall auf den Finanzdienstleister/Versicherungsmakler zukommt. Weiter stellen wir die finanziellen und rechtlichen Lösungen vor, die DELA und die Anwaltskanzlei Arnold respektive anbieten.
Redaktion: Wann und für wen findet das Seminar statt? Wo können sich Interessierte anmelden und gibt es Weiterbildungszeiten?

 

Dirk Büttner/DELA: Die kommenden Webinare – DELA und Rechtsanwalt Lutz Arnold „Vererben ohne Scherben“ – sind IDD-konform und finden am Dienstag, 21.02.2023 und Dienstag, 28.03.2023 statt.

Anmelden kann sich jeder über die DELA Akademie auf www.dela.de oder direkt im Link.

 

Redaktion: Herr Büttner, warum hat die DELA sich dazu entschieden, das Thema mit in die Akademie aufzunehmen?

 

Dirk Büttner/DELA: Zum einen betrifft das Thema „Sterben & Vererben“ einfach jeden von uns. Das Thema „Vorsorge“ ist der Kern-, Dreh- und Angelpunkt in der Beratung unserer Partner, die als Finanz- und Versicherungsvermittler ihre Kunden schützen wollen und dazu mehr Hintergrundwissen brauchen und wünschen. Das sehen wir ja auch an der großen Nachfrage zu diesem Online-Seminar. Und jeder von uns hat doch schon nahe Angehörige verloren und oft gingen die Erbfälle mit jahrelangen Rechtsstreiten und zerrissenen Familienbeziehungen einher. Es ist also für uns alle ein wichtiges Thema, insbesondere für unsere Partner.

Zum anderen können und wollen wir als DELA helfen Vorsorge zu treffen. Ja, wir bieten hierzu Produkte an, die übrigens oft ausgezeichnet wurden. Aber wir sind auch von unserer DNA her – und das sagen wir nicht nur, sondern das leben wir seit 85 Jahren auch in der Rechtsform einer „Kooperative“ – wie ein genossenschaftlich arbeitendes Unternehmen, das ausschließlich seinen Kunden und Mitgliedern verpflichtet ist. Da macht es Sinn, für diese Partner, Kunden und Mitglieder ein für jeden zentrales Thema aufzugreifen und hierzu zu informieren.

 

 

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Zum 01.01.2023 tritt ein neues, sog. „Notvertretungsrecht“ in Kraft. Es soll Ehegatten in Notfällen Entscheidungsgewalt für den verunfallten Ehepartner geben und das ohne Vollmacht. Aber wie sinnvoll ist dieses Gesetz und ersetzt es eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?

 

So gut die Idee eines gesetzlichen, automatischen, ehelichen Vertretungsrechts auch ist, so scheinen uns die Kritikpunkte an dem neuen Notvertretungsrecht des
§ 1358 BGB doch sehr erheblich zu sein:

 

  1. Das Notvertretungsrecht gilt NUR für Ehegatten, also nicht auch für Kinder, Geschwister oder Eltern. Ist der Ehegatte also selber nicht entscheidungsfähig oder nicht vor Ort, darf auch niemand entscheiden.

 

  1. Der vertretende Ehegatte muss vor einer Vertretung das Bestehen der Ehe nachweisen. Das ist nicht leicht, denn die Eheurkunde kann durch Scheidung längst veraltet sein. Wie also weist man im Notfall das aktuelle Bestehen der Ehe nach?

 

  1. Der vertretende Ehegatte darf auch erst dann entscheiden, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass der andere Ehegatte geschäftsunfähig ist. Wie lange dauert das?

 

  1. Das Notvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen, also nicht für Vermögen, gerichtliche Vertretung, Aufenthalt, Haus, Wohnung, Bank, Sorgerecht für die Kinder etc., ist also sehr eng im Anwendungsbereich.

 

  1. Ein Abschalten ist mit diesem Notvertretungsrecht auch innerhalb der 6 Monate nicht möglich.

 

  1. Wenn nach Beginn des Notvertretungsrechts mehr als 6 Monate vergangen sind, erlischt dieses Notvertretungsrecht automatisch. Wer in der Praxis weiß eigentlich, wann mein Entscheidungsrecht genau begonnen hatte?

 

  1. Nach Ablauf der 6 Monate muss ein staatliches Betreuungsgerichtsverfahren eingeleitet und ein gerichtlich kontrollierter Betreuer eingesetzt werden.

 

  1. Sollte der Verunfallte eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, darf sein Ehepartner ihn nicht aufgrund des gesetzlichen Notvertretungsrechts vertreten. Wer weiß in der Praxis denn, ob ein Verunfallter eine Vorsorgevollmacht hat?

 

  1. Dieses Notvertretungsrecht gilt auch nicht, wenn die Ehepartner getrennt leben... wie sollen Dritte und Ärzte das in der Praxis überprüfen können?

 

Unsere Einschätzung als auf Vorsorge spezialisierte Rechtsanwälte ist, dass dieses Gesetz noch viel mehr Probleme schafft, als es lösen will. Es ersetzt weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung.

 

Mit unseren Lösungen einer anwaltlichen Vorsorgevollmacht, einem Notfallausweis und einem Notfallordner haben Sie dagegen für alle Themen und zeitlich unbegrenzt Entscheidungsspielraum. Für alle unsere Mandanten, die Vorsorgedokumente von uns haben, ist das neue gesetzliche Notvertretungsrecht also gar nicht von Bedeutung. Eine Vorsorgevollmacht, die im Notfall schnell zur Hand ist, ist immer noch das klarste und rechtssicherste Mittel, um über Angehörige zu entscheiden.

 

 

Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M.

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Jährlich werden dreistellige Milliardenbeträge vererbt. Was die meisten Erblasser, die ein Testament verfassen, aber offensichtlich nicht beachten ist, dass fast jedes zweite (!) Testament Fehler aufweist, die dann von dem Nachlassgericht beanstandet und teilweise falsch ausgelegt werden oder sogar zur Nichtigkeit des gesamten Testamentes führen. Was ist wichtig für das Verfassen eines Testaments?

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