Alle Beiträge mit dem Stichwort (PrismaLife)
von Stefan Schöne
Nachgeschobene Rücktrittsbelehrung durch die PrismaLife AG
Zahlreiche Kunden der PrismaLife AG, eines liechtensteinischen Anbieters insbesondere von fondsgebundenen Rentenversicherungen, haben zuletzt Post mit einer „Rücktrittsbelehrung“ erhalten.Auch wegen der häufig hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Entwicklung der Versicherung fragen sich die betroffenen Kunden natürlich, wie sie das Schreiben einschätzen und sich verhalten sollen.
Rechtsanwalt Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold beantwortet die wesentlichen Fragen
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von Stefan Schöne
Neue Rückabwicklungs-Urteile zu Brutto-Rentenversicherungen der PrismaLife AG
Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach über ihre Erfolge zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern berichten können und auch in den letzten Monaten etliche weitere Urteile gegen die PrismaLife AG erstritten.
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von Stefan Schöne
PrismaLife AG mit rechtskräftigem Versäumnisurteil und rechtskräftigem Vollstre-ckungsbescheid – Zahlungsverpflichtung trotzdem vom Tisch
Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach über ihre Erfolge zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern berichten können und auch in den letzten Monaten etliche weitere Urteile gegen die PrismaLife AG erstritten.
von Stefan Schöne
Anwaltskanzlei Arnold erstreitet Urteile zu Brutto-Lebens-/Rentenversicherungen der PrismaLife AG
Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach über ihre Erfolge zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern berichten können und auch in den letzten Monaten etliche weitere Urteile gegen die PrismaLife AG erstritten.
von Stefan Schöne
BGH: Unkündbarkeit der Kostenausgleichsvereinbarung zwischen PrismaLife AG und Kunden unzulässig, Versicherungsverträge widerruflich
Der Bundesgerichtshof hat die in der Instanzenrechtsprechung sehr umstrittene Frage in zwei Pilotverfahren entschieden: Die Unkündbarkeit zwischen der PrismaLife AG und den Kunden vereinbarten Kostenausgleichsvereinbarungen ist unzulässig!
von Stefan Schöne
Neue Urteile gegen die PrismaLife AG, Rückforderungen auch Jahre später möglich
Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach über ihre Erfolge zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern berichten können und zwischenzeitlich etliche weitere Urteile gegen die PrismaLife AG erstritten.
Die PrismaLife AG bot zwischen 2008 und 2012 fondsgebundene Rentenversicherungen nebst dazugehöriger separater Kostenausgleichs-vereinbarung mit der PrismaLife AG an.
Hintergrund der gegen die PrismaLife AG gefällten gerichtlichen Entscheidungen war, dass Gerichte die Vertragserklärungen der Anleger in diesen Verfahren auch Jahre später noch für widerruflich halten oder gar die grundsätzliche Unwirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung annehmen.
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