Vermittlerrecht
Finanz- und Versicherungsvermittler haben bei ihren Beratungen umfangreiche Vorschriftensammlungen zu beachten. Diese sind oft spezieller Natur und haben teilweise klingende Namen wie „MIFID II“ oder „IDD“. Dahinter verbergen sich Änderungen der bekannten Gesetze wie FinVermV, VersVermV, VVG, GewO und andere. Aber auch das immer noch gütige BDSG und die DSGVO und andere Gesetze sind zu beachten. Daraus ergeben sich Handlungsgebote für Vermittler, weil sich deren Rechte und Pflichten bzgl. Beratung, Dokumentation, Kundenverwaltung und Weiterbildung verändern. Wir helfen bei der Umsetzung dieser Vorschriften und Anpassung der entsprechenden Unterlagen:
- Erstinformation
- Vollmacht
- AGB bzw. Vermittlerauftrag
- Datenschutzerklärung
- Beratungsprotokoll
- Beratungsverzichtserklärung und
- verschiedene Servicevereinbarungen, um separate Honorare von Kunden zu erhalten.
Diese Dokumente müssen passen, um „korrekt“ zu arbeiten, möglichst keine Abmahnungen einzufangen und eine unnötige Haftung zu vermeiden.
Neben der Prüfung und/oder Bearbeitung und/oder Erstellung dieser Unterlagen stehen wir auch bereit, Finanz- und Versicherungsvermittler im Haftungsfall zu verteidigen.
Ihr Ansprechpartner

Lutz Arnold LL.M.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Anlegerschutzrecht
Vermittlerrecht
Vorsorgeverfügungen
Telefon: 030/85619788-1
V-Card
arnold@anwaltskanzleiarnold.de
Aktuell
von Lutz Arnold
Wichtiger Termin für alle Finanzanlagenvermittler
Bis Jahresende sind Finanzanlagenvermittler verpflichtet, den Prüfbericht gem. § 24 FinVermV bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
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