Anlegerschutzrecht

Lebensversicherungen

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei ist das Anlegerschutzrecht.
In diesem Bereich versuchen wir geschädigten Anlegern zu helfen, fehlgeschlagene Kapitalanlagen rückabzuwickeln und finanzielle Verluste für Anleger so gering wie möglich zu halten.

Ein Schwerpunkt ist hierbei die Beratung dazu, wie man z.B.  Lebensversicherungen, Kostenausgleichsvereinbarungen und andere Investments mit möglichst wenig finanziellen Verlusten auflöst.

Die meisten Versicherungskunden wissen nicht, dass ein Widerruf/Widerspruch bzw. ein Rücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag für sie sehr oft finanziell viel lukrativer ist, als die Kündigung der Versicherung.

Bei einer Kündigung erhält man als Versicherungsnehmer nur den „Rückkaufswert“ gemäß der Police. Dieser kann dabei deutlich unterhalb der eingezahlten Prämien liegen. Aber bei „Widerruf“ oder „Rücktritt“ besteht dem Grunde nach Anspruch auf die Rückzahlung aller geleisteten Beiträge, oft noch zzgl. einer Verzinsung.

Auch bei einer bereits gekündigten oder bereits ausgelaufenen Lebens-/Rentenversicherung können  Versicherungsnehmer bei einem erfolgreichen Widerruf und Rückabwicklung noch einen „Extrabonus“ erhalten.

 

Viele der seit 1991 abgeschlossenen Lebensversicherungen enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und sind auch heute noch widerrufbar!

Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist dabei stets dann möglich, wenn bei Abschluss des Vertrages formale Fehler gemacht wurden. Dies kann dazu führen, dass Versicherungsnehmer selbst viele Jahre nach Abschluss des Vertrages noch vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen können.

Dies gilt – wie gesagt – sogar auch für Verträge, die bereits gekündigt und ausbezahlt wurden.

 

Nach Einreichung entsprechender Unterlagen prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung von Lebensversicherungen kostenfrei.

Da wir seit über 10 Jahren  Versicherungsverträge prüfen und rückabwickeln kennen wir uns hier bestens aus.

Ihr Ansprechpartner

Stefan Schöne

Tätigkeitsschwerpunkte:
Anlegerschutzrecht
Versicherungsrecht

 


Telefon: 0351/426406-25
V-Card
schoene@anwaltskanzleiarnold.de

PrismaLife AG

Seit mehr als 10 Jahren befassen wir uns mit Versicherungen der PrismaLife AG und haben in dieser Zeit weit mehr als 1.000 Verträge der PrismaLife AG geprüft und bearbeitet und zahlreiche bahnbrechende Entscheidungen erstritten.

Unabhängig davon, ob sich die (häufig über die AFA AG vertriebenen) fondsgebundenen Rentenversicherungen positiv oder – wie oft – negativ entwickelt haben:

Viele Kunden können deutlich mehr Geld erhalten als das, was die PrismaLife AG als Auszahlung in Form des sog. Rückkaufswertes darstellt, und oftmals sogar mehr, als eingezahlt wurde.

 

Seit 2001 ist die PrismaLife AG als Anbieter insbesondere von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung auf dem deutschsprachigen Markt tätig. In der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgte die Vermittlung durch die AFA AG aus Cottbus.

Vielfach haben sich die fondsgebundenen Versicherungen aber nicht so entwickelt, wie dies vor Abschluss versprochen wurde. Hintergrund ist oft eine geringe oder gar negative Rendite der Fonds. Auch sind die Vertragskosten sehr häufig höher als die Versicherungsnehmer dachten.

 

Aber: Glück im Unglück für die Kunden der PrismaLife AG!

 

Denn ein großer Teil der vermittelten Verträge weist Fehler auf, die zu einer Rückabwicklung berechtigen. Zudem bestehen oftmals Schadensersatzansprüche.

 

Viele PrismaLife-Kunden können daher deutlich mehr als den Rückkaufswert bzw. ihre Einzahlungen ganz  oder überwiegend wieder zurück erhalten.

 

Mit insgesamt weit mehr als 1.000 geführten Verfahren, darunter mehreren hundert Gerichtsprozessen, können wir von uns behaupten, eine nachweislich höchste Expertise zu solchen Verträgen vorzuweisen.

Wir geben eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.

 

Ihr Ansprechpartner

Stefan Schöne

Tätigkeitsschwerpunkte:
Anlegerschutzrecht
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