Vorsorgeverfügungen

Verfügungen sind einseitige Erklärungen, mit denen der Verfasser seinen Willen für den Fall festlegt, in dem er nicht mehr selbst entscheiden kann. Damit können dann die von ihm in diesen Verfügungen bevollmächtigten Personen entsprechend seinem Willen handeln und seinen Willen dann für ihn umsetzen, wenn er selber es z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit, Bewusstlosigkeit oder Tod nicht mehr kann. Die wichtigsten Verfügungen sind:

1. Vorsorgevollmacht
2. Patientenverfügung
3. Sorgerechtsverfügung
4. Testament


Wichtig: Keine Standardformulare

Standardformulare und vorgefertigte Texte helfen in der Praxis wenig, weil die Akzeptanz dieser Dokumente in der Praxis um so geringer ist, je einfacher und standardisierter diese Texte verfasst wurden. Ein anwaltlich oder notariell verfasstes Dokument dagegen erreicht oft viel eher, dass Dritte diese Dokumente anerkennen und den Willen des Bevollmächtigten befolgen. Gerade Banken und Ärzte haben oft Bedenken gegen diese Standardtexte und befolgen den Willen des Bevollmächtigten dann nicht! Will man es also seinen Bevollmächtigten im Fall der Fälle leichter machen, sollten diese Dokumente anwaltlich oder notariell verfasst oder geprüft sein und dies auch für Dritte erkennbar sein.


Wichtig: Hinterlegung außer Haus

Die Hinterlegung solcher Dokumente ist absolut wichtig! Denn wer diese Dokumente nur zu Hause liegen hat, sollte sich auch überlegen, wie ein Krankenhaus denn davon erfährt, dass dort diese wichtigen Texte liegen, wenn der Patient doch bewusstlos ist. Diese Texte werden doch gerade dann benötigt, wenn der Verfasser selber nicht mehr sprechen kann. Erfährt das Krankenhaus dann aber nicht von diesen Texten, wird das Krankenhaus das Vormundschaftsgericht informieren und einen staatlich bestellten Betreuer beantragen. Wer das vermeiden und eben keinen Fremden sondern z.B. ein Familienmitglied auswählen möchte, der muss nicht nur solche Dokumente haben, sondern auch dafür Sorge tragen, dass Krankenhaus und Vormundschaftsgericht an diese Dokumente kommen, obwohl der Patient doch dabei gar nicht helfen kann. Hier helfen spezielle Hinterlegungsstellen.


Wichtig: Ständige Aktualität der Dokumente

Die Dokumente müssen ständig aktuell gehalten werden! Wenn die hierin angegebenen Kontaktdaten der Angehörigen nicht mehr aktuell sind, hat das Krankenhaus keine Chance diese Angehörigen zeitnah zu erreichen. Das Krankenhaus recherchiert auch nicht aufwändig oder stellt Anfragen an das Einwohnermeldeamt. Wenn Kontaktdaten nicht aktuell sind, informiert das Krankenhaus in aller Regel einfach das Vormundschaftsgericht und dieses bestellt dann einen staatlich beaufsichtigten Betreuer. Neben den Kontaktdaten kann sich auch die Rechtslage im Patienten- oder im Sterberecht schnell mal ändern. Was, wenn die Dokumente dann nicht mehr den aktuellen Rechtsanforderungen entsprechen? Dann sind sie ungültig und es wird wieder die Bestellung durch das Vormundschaftsgericht erforderlich! Die Texte müssen also regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.


Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht gibt man den Menschen volle Entscheidungsbefugnis, die im Fall meiner Geschäftsunfähigkeit für mich alle Entscheidungen treffen sollen. Die Vorsorgevollmacht sollte inhaltlich meinen Bevollmächtigten größtmögliche Gestaltungsspielräume in allen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und auch in medizinischen Belangen geben. Je weiter die Vollmacht gefasst ist, desto leichter haben es im Fall der Fälle die Bevollmächtigten. Wichtig ist auch, hier an die Enthaftung der Bevollmächtigten zu denken, damit die Menschen, die für den Bewusstlosen handeln, nicht später noch von Dritten für Fehler in Haftung genommen werden.


Patientenverfügung

Wer nicht ewig an den Schläuchen liegen möchte, sollte in einer separat verfassten Patientenverfügung festlegen, wann die Lebenserhaltung durch Apparate, Schläuche und Behandlungen eingestellt werden soll. Dieses Dokument ist neben der Vorsorgevollmacht nötig, denn die Ärzte haben eine Behandlungspflicht „so lange es geht“. Ohne meine eigene, schriftliche Regelung, ab wann keine Apparate mehr angeschlossen werden sollen, wird der Patient sehr wahrscheinlich noch jahrelang am Leben gehalten, eben so lange, wie die Apparate es hergeben. Wer das nicht will und auch die Angehörigen moralisch entlasten will, die ein „Abschalten“ vielleicht nicht entscheiden können oder wollen, der sollte diesen Druck von den Angehörigen nehmen und eine Patientenverfügung verfassen.


Sorgerechtsverfügung

Wer kümmert sich um die eigenen Kinder, wenn die Eltern es nicht mehr können? Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass diese Aufgabe in Deutschland nicht ein Mitglied der Familie tun darf, sondern dass diese Aufgabe das Jugendamt wahrnehmen wird. Die Familie kann dann kaum noch Einfluss auf Aufenthaltsort und Erziehung ausüben, denn das übernimmt dann das staatliche Jugendamt und Jugendheim. Für die Regelung des Sorgerechts ist wichtig, dass neben dem Erziehungsrecht auch die Vermögenssorge, also die Verwaltung des Erbes des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit, geregelt wird.


Testament

Statistisch gibt es in fast 50% der Erbfälle Streitigkeiten um das Erbe. Die Probleme um Patchworkfamilien, Erbgemeinsschaften, Pflichtteilsforderungen und die Aufteilung von Vermögen sind so alt wie die Menschheit. Besser, man hätte schon früher darüber gesprochen und eine streitvermeidende Regelung getroffen.

 

Vorsorgedokumente sind sehr wichtig! Aber auch ihre Aufbewahrung bzw. das schnelle Finden rund um die Uhr ist wichtig! Und nicht nur die Vorsorgedokumente sondern auch weitere Informationen wie "medizinische Daten", "Vermögens- bzw. Vertragsübersicht", Informationen zu Passworten und dem "digitalen Erbe", Angaben zu Beerdigungswünschen und die rein organisatorische Regelung des Nachlasses - insbesondere für Unternehmer - sind auch wichtig. Deshalb empfehlen wir und bieten ggf. unseren Mandanten weitere Notfallhilfen an, z.B.
- Nothilfeausweis
- Nothilfeordner
- Aktualisierungsservice
- Checklisten für den Notfall - sei es als Privatperson oder als Unternehmer.

Die Vorsorgedokumente und die Nothilfetools können Sie hier bestellen.

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Lutz Arnold LL.M.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Vorsorgeverfügungen
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Aktuell

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Zum 01.01.2023 tritt ein neues, sog. „Notvertretungsrecht“ in Kraft. Es soll Ehegatten in Notfällen Entscheidungsgewalt für den verunfallten Ehepartner geben und das ohne Vollmacht. Aber wie sinnvoll ist dieses Gesetz und ersetzt es eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?

 

So gut die Idee eines gesetzlichen, automatischen, ehelichen Vertretungsrechts auch ist, so scheinen uns die Kritikpunkte an dem neuen Notvertretungsrecht des
§ 1358 BGB doch sehr erheblich zu sein:

 

  1. Das Notvertretungsrecht gilt NUR für Ehegatten, also nicht auch für Kinder, Geschwister oder Eltern. Ist der Ehegatte also selber nicht entscheidungsfähig oder nicht vor Ort, darf auch niemand entscheiden.

 

  1. Der vertretende Ehegatte muss vor einer Vertretung das Bestehen der Ehe nachweisen. Das ist nicht leicht, denn die Eheurkunde kann durch Scheidung längst veraltet sein. Wie also weist man im Notfall das aktuelle Bestehen der Ehe nach?

 

  1. Der vertretende Ehegatte darf auch erst dann entscheiden, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass der andere Ehegatte geschäftsunfähig ist. Wie lange dauert das?

 

  1. Das Notvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen, also nicht für Vermögen, gerichtliche Vertretung, Aufenthalt, Haus, Wohnung, Bank, Sorgerecht für die Kinder etc., ist also sehr eng im Anwendungsbereich.

 

  1. Ein Abschalten ist mit diesem Notvertretungsrecht auch innerhalb der 6 Monate nicht möglich.

 

  1. Wenn nach Beginn des Notvertretungsrechts mehr als 6 Monate vergangen sind, erlischt dieses Notvertretungsrecht automatisch. Wer in der Praxis weiß eigentlich, wann mein Entscheidungsrecht genau begonnen hatte?

 

  1. Nach Ablauf der 6 Monate muss ein staatliches Betreuungsgerichtsverfahren eingeleitet und ein gerichtlich kontrollierter Betreuer eingesetzt werden.

 

  1. Sollte der Verunfallte eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, darf sein Ehepartner ihn nicht aufgrund des gesetzlichen Notvertretungsrechts vertreten. Wer weiß in der Praxis denn, ob ein Verunfallter eine Vorsorgevollmacht hat?

 

  1. Dieses Notvertretungsrecht gilt auch nicht, wenn die Ehepartner getrennt leben... wie sollen Dritte und Ärzte das in der Praxis überprüfen können?

 

Unsere Einschätzung als auf Vorsorge spezialisierte Rechtsanwälte ist, dass dieses Gesetz noch viel mehr Probleme schafft, als es lösen will. Es ersetzt weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung.

 

Mit unseren Lösungen einer anwaltlichen Vorsorgevollmacht, einem Notfallausweis und einem Notfallordner haben Sie dagegen für alle Themen und zeitlich unbegrenzt Entscheidungsspielraum. Für alle unsere Mandanten, die Vorsorgedokumente von uns haben, ist das neue gesetzliche Notvertretungsrecht also gar nicht von Bedeutung. Eine Vorsorgevollmacht, die im Notfall schnell zur Hand ist, ist immer noch das klarste und rechtssicherste Mittel, um über Angehörige zu entscheiden.

 

 

Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M.