Erbrecht

Statistisch wird jeder zweite Erbfall ein Problem für die Erben. Bei einem Erbfall drohen oft zwei große Gefahren für den oder die Erben: 1. Streit in der Familie und 2. Erbschaftssteuern.

 

Erbstreitigkeiten sind häufig: man schätzt, dass jeder zweite Erbfall zu einem Erbstreit eskaliert. Das kann man oft schon verhindern, wenn ein klares Testament verfasst wurde, in dem der Erbe, aber auch Ersatz-, Vor- und Nacherben sowie Vermächtnisnehmer, Bedingungen und Auflagen etc. klar benannt und mit rechtlich eindeutigen Regelungen festgelegt hat. Fehlt ein solches Testament, ist oft schon Streit vorprogrammiert. Wir, die Anwaltskanzlei Arnold, beraten hierzu und erstellen Testamente. Aber auch dann, wenn es schon zu einem Erbstreit gekommen sein sollte, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Arnold rechtlich zur Seite.

 

Erbschaftssteuern drohen insbesondere seitdem das „Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts“ den gesamten Grundbesitz in Deutschland zu dem Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet hat. Medien haben zum Teil von „Grundsteuererhöhungen von bis zu 50%“ berichtet. Es war aber auch schon vor der Einführung dieses Gesetzes sinnvoll, dass man nicht einfach sein Vermögen einem Erben hinterlässt, ohne den Wert und die möglichen Erbschaftssteuern für die Erben zu bewerten. Notare dürfen keine Steuerberatung anbieten. Hauseigentümer, die sich bei der Testamentserstellung von Notaren beraten lassen, erhalten dort keine Steuerberatung. Die Anwaltskanzlei Arnold darf steuerlich beraten und rät dringend und insbesondere Immobilieneigentümern dazu, bei der Testamentserstellung auch steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, damit man seinen Erben im Erbfall keine Erbschaftssteuerprobleme beschert.  

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Die Insolvenz der Infinus-Gruppe 2013 hat auch dazu geführt, dass zahlreiche Vermittler von der Insolvenzverwalterin der IKP Ihr Kompetenzpartner AG, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, auf Rückzahlung von Leistungen aus dem sog. Maklerversorgungswerk verklagt werden.