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Immer mehr Deutsche erhalten oft substanzielle Erbschaften. Das zieht jedoch häufig rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten nach sich. Ein aktuelles Web-Seminar gibt die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

363.000 Euro pro Erbe

 

3,1 Billionen Euro: So viel Geld erben die Deutschen voraussichtlich innerhalb des Zeitraums zwischen 2015 und 2024. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft enthält Immobilien, die insgesamt 0,9 Billionen Euro wert sind. Die großen Erbschaften konzentrieren sich oft auf nur wenige Fälle. So kommt etwa ein Drittel des gesamten Erbvolumens auf zwei Prozent aller Erbschaften zusammen. Im Schnitt kommen 363.000 Euro auf eine Erbschaft.

 

Kein Wunder, dass ein Erbe eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen kann – vor allem für die Erben und Familienmitglieder, die aus verschiedenen Gründen leer ausgehen. Ein solcher Erbschaftsstreit kann die in Zeiten der Trauer ohnehin belastete Familie weiter angreifen. In dem digitalen Seminar „Vererben ohne Scherben“ klärt Rechtsanwalt Lutz Arnold über die Details auf. Gemeinsam mit Dirk Büttner, Key Account Manager der DELA Lebensversicherungen, verrät er hier, worum es geht.

 

Jetzt kostenfrei anmelden: Am Dienstag, den 21. Februar 2023, um 10:30 Uhr, geht es los!

 

Redaktion: Welche Probleme können sich für Kunden im Rahmen eines Erbfalls in der Familie oder Partnerschaft jeweils ergeben?

 

RA Lutz Arnold: Manche Familien sind sehr klein und übersichtlich, andere sind komplexe Patchwork-Familien. Manche Sippen leben sehr harmonisch, andere sind schon zu Lebzeiten zerstritten, neidisch und zänkisch. Daraus ergeben sich fast immer drei große Problemfelder:

  1. Wissensdefizite, sodass Erbmasse oft unbewusst an die falschen Personen verteilt wird
  2. Streitigkeiten der Erben, oft hervorgerufen durch Erbengemeinschaften und/oder unklare Regelungen im Testament
  3. Finanzprobleme der Erben durch Erbschaftsteuern, Pflichtteilsansprüche und zu bezahlende Erbschulden.

 

Dirk Büttner/DELA: Oft kennt der Finanzdienstleister/Versicherungsmakler nicht den letzten Willen seines Mandanten oder Kunden. Auskünfte über versicherte Sachwerte oder Depotguthaben darf er nur an bevollmächtigte Personen oder Erben nach Vorlage des Erbscheins (kann in der Regel zwischen drei Monaten und vielen Jahren dauern) geben. Wie sollen die Sachwerte weiter fortgeführt und versichert werden? Es besteht kaum ein Vertrauensverhältnis der Erben zum Vermittler/Makler, soll heißen: Sachwalters des Erblassers. Kunden kündigen unnötigerweise Verträge oder lösen Sachwerte wie Depots auf.

 

Bei juristischen Personen/Partnerschaften fehlen neben den rechtlichen auch die finanziellen Voraussetzungen. Wer zum Beispiel die Anteile an der juristischen Partnerschaft (unter anderem Anteile einer GmbH) übernimmt. Dies kann zu einer extremen Schieflage bei den Unternehmen führen und gegebenenfalls zum Auflösen des Unternehmens, da Erbansprüche ausgezahlt werden müssen oder eine Erbengemeinschaft keine gleichen Unternehmensziele mehr hat. Für den Finanzdienstleister kann dies einen Bestandsverlust bedeuten.

 

Redaktion: Welche häufigen Fehler kommen Ihnen in Erbschaftsfragen unter?

 

RA Lutz Arnold: Ein häufiger Fehler ist, kein Testament zu haben, weil man meint, „so wichtig ist das nicht“. Das Erwachen kommt dann nach dem Tod. Oft erben dann die falschen Personen, was zu großer Verbitterung in der Familie führen kann. Häufig werden unverständliche oder mehrdeutige Formulierungen benutzt, was Erbstreite geradezu provoziert.

Die meisten Erblasser denken auch nicht daran, gezielt die Probleme von Erbengemeinschaften zu vermeiden, was verschiedene Erben über Jahre aneinanderkettet, obwohl sie vielleicht ganz unterschiedliche Ziele mit der Erbmasse haben. Und ganz häufig werden Pflichtteilsansprüche und Erbschaftssteuern völlig unterschätzt, was Erben finanziell schwer belasten kann.

 

Dirk Büttner/DELA: Viele Menschen bilden nicht früh genug Rücklagen für den Erbfall. Zum Beispiel ein Erbschaftssteuerkonto, mit dem die Erben unter anderem Pflichterben oder weitere Kosten des Erbfalls bedienen können. Meist fehlt es den Erben an Liquidität oder Barmitteln. Vor allem dann, wenn Sachwerte wie Immobilien, Depots, Firmenanteile und so weiter geerbt werden.

 

Redaktion: Inwiefern wird das Online-Seminar diese Thematik aufgreifen und welche Fragen werden geklärt?

 

RA Lutz Arnold: Im Online-Seminar zeigen wir die gerade genannten Hauptprobleme eines Erbfalles anhand von typischen Familienkonstellationen auf und sprechen natürlich mögliche Lösungen an. Die Lösungen können dabei manchmal rechtlicher Natur, aber manchmal auch finanzieller Natur und selbstredend auch Kombinationen aus beiden sein.

 

Dirk Büttner/DELA: Außerdem zeigen wir anhand alltäglicher Familien- und Unternehmenskonstellationen, wie zum Beispiel der GmbH, was im Erbfall auf den Finanzdienstleister/Versicherungsmakler zukommt. Weiter stellen wir die finanziellen und rechtlichen Lösungen vor, die DELA und die Anwaltskanzlei Arnold respektive anbieten.
Redaktion: Wann und für wen findet das Seminar statt? Wo können sich Interessierte anmelden und gibt es Weiterbildungszeiten?

 

Dirk Büttner/DELA: Die kommenden Webinare – DELA und Rechtsanwalt Lutz Arnold „Vererben ohne Scherben“ – sind IDD-konform und finden am Dienstag, 21.02.2023 und Dienstag, 28.03.2023 statt.

Anmelden kann sich jeder über die DELA Akademie auf www.dela.de oder direkt im Link.

 

Redaktion: Herr Büttner, warum hat die DELA sich dazu entschieden, das Thema mit in die Akademie aufzunehmen?

 

Dirk Büttner/DELA: Zum einen betrifft das Thema „Sterben & Vererben“ einfach jeden von uns. Das Thema „Vorsorge“ ist der Kern-, Dreh- und Angelpunkt in der Beratung unserer Partner, die als Finanz- und Versicherungsvermittler ihre Kunden schützen wollen und dazu mehr Hintergrundwissen brauchen und wünschen. Das sehen wir ja auch an der großen Nachfrage zu diesem Online-Seminar. Und jeder von uns hat doch schon nahe Angehörige verloren und oft gingen die Erbfälle mit jahrelangen Rechtsstreiten und zerrissenen Familienbeziehungen einher. Es ist also für uns alle ein wichtiges Thema, insbesondere für unsere Partner.

Zum anderen können und wollen wir als DELA helfen Vorsorge zu treffen. Ja, wir bieten hierzu Produkte an, die übrigens oft ausgezeichnet wurden. Aber wir sind auch von unserer DNA her – und das sagen wir nicht nur, sondern das leben wir seit 85 Jahren auch in der Rechtsform einer „Kooperative“ – wie ein genossenschaftlich arbeitendes Unternehmen, das ausschließlich seinen Kunden und Mitgliedern verpflichtet ist. Da macht es Sinn, für diese Partner, Kunden und Mitglieder ein für jeden zentrales Thema aufzugreifen und hierzu zu informieren.

 

 

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Die Corona-Pandemie stellt viele Hotels, Gaststätten, Herbergen, Restaurants und andere Unternehmen wegen staatlicher Betriebsschließungen vor erhebliche bis existenzbedrohende Probleme. Obwohl viele Unternehmer genau für solche Fälle Versicherungen abgeschlossen hatten, weigern sich viele, für die Schäden einzustehen. Die Versicherungen begründen ihre Weigerung zu zahlen oft damit, dass „Corona“ in den AGB nicht explizit aufgeführt wurde oder dass eine „konkrete“ Schließung angeordnet sein müsste und nicht nur eine „allgemeine“. Beliebt ist auch, dem Versicherungsnehmer irgendeine Art an Mitverschulden zuzurechnen, um zumindest die Höhe des Schadens aus Versicherungssicht zu minimieren. ...

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Zahlreiche Kunden der PrismaLife AG, eines liechtensteinischen Anbieters insbesondere von fondsgebundenen Rentenversicherungen, haben zuletzt Post mit einer „Rücktrittsbelehrung“ erhalten.Auch wegen der häufig hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Entwicklung der Versicherung fragen sich die betroffenen Kunden natürlich, wie sie das Schreiben einschätzen und sich verhalten sollen.

Rechtsanwalt Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold beantwortet die wesentlichen Fragen

Vorzeitig aus der Lebens- bzw. Rentenversicherung aussteigen, aber deutlich mehr bekommen als den üblichen Rückkaufswert? Das geht. Denn viele Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufs-, Rücktritts- oder Widerspruchsbelehrungen. Fehler in diesen Belehrungen haben zur Folge, dass die übliche Frist für die Ausübung der sich daraus ergebenden Rechte nie angelaufen ist. Somit können die Verträge auch heute noch rückabgewickelt werden.
Eine solche Rückabwicklung kann für Sie als Kunde die deutlich bessere Alternative zu der sonst üblichen Kündigung sein, bei der Sie normalerweise nur den niedrigen Rückkaufswert erhalten und so in der Regel erhebliche Verluste einfahren.

Veröffentlichungen

Unsere Kanzlei ist in der Presse und in Fachmedien aktiv. Hier sehen Sie eine Auswahl unserer Beiträge:

 

„Bei der Vermeidung von Steuern und Pflichtteilen kommt es oft zu Problemen“ – Rechtsanwalt Lutz Arnold

Ganzheitliche Notfallorganisation - Richtig beraten AssCompact Sept. 2017

Anregungen für Finanzvermittler zur eigenen ganzheitlichen Familienvorsorge - Versicherungsbote 012017

Nicht verunsichern lassen - Generationenberatung - Cash

Komplettierung der ganzheitlichen Familienabsicherung - Generationenberatung inklusive ganzheitlicher Familienvorsorge - partnermagazin 012017

Verbietet der BGH die Generationenberatung - Versicherungsbote 012017

Organspendeausweis - die verkannte Verfügung AssCompact Sept 2016

Welche Formvorschriften gelten für die Sorgerechtsverfügung AssCompact Aug 2016

Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht - AssCompact Juli 2016

Wen sollte man in einer Patientenverfügung einsetzen - AssCompact Juli 2016

Warum erkennen Banken oft eine Vorsorgevollmacht nicht an - AssCompact April 2016

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell oder überhaupt beglaubigt werden - AssCompact März 2016

Die Sorgerechtsverfügung im Vertrieb - AssCompact Feb 2016