Pressemitteilungen
von Lutz Arnold
Betriebsschließung wegen Corona: Viele Versicherungen lehnen Einstandspflicht ab!
Die Corona-Pandemie stellt viele Hotels, Gaststätten, Herbergen, Restaurants und andere Unternehmen wegen staatlicher Betriebsschließungen vor erhebliche bis existenzbedrohende Probleme. Obwohl viele Unternehmer genau für solche Fälle Versicherungen abgeschlossen hatten, weigern sich viele, für die Schäden einzustehen. Die Versicherungen begründen ihre Weigerung zu zahlen oft damit, dass „Corona“ in den AGB nicht explizit aufgeführt wurde oder dass eine „konkrete“ Schließung angeordnet sein müsste und nicht nur eine „allgemeine“. Beliebt ist auch, dem Versicherungsnehmer irgendeine Art an Mitverschulden zuzurechnen, um zumindest die Höhe des Schadens aus Versicherungssicht zu minimieren. ...
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von Stefan Schöne
Nachgeschobene Rücktrittsbelehrung durch die PrismaLife AG
Zahlreiche Kunden der PrismaLife AG, eines liechtensteinischen Anbieters insbesondere von fondsgebundenen Rentenversicherungen, haben zuletzt Post mit einer „Rücktrittsbelehrung“ erhalten.Auch wegen der häufig hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Entwicklung der Versicherung fragen sich die betroffenen Kunden natürlich, wie sie das Schreiben einschätzen und sich verhalten sollen.
Rechtsanwalt Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold beantwortet die wesentlichen Fragen
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Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherung: Besser als Kündigung oder Verkauf
Vorzeitig aus der Lebens- bzw. Rentenversicherung aussteigen, aber deutlich mehr bekommen als den üblichen Rückkaufswert? Das geht. Denn viele Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufs-, Rücktritts- oder Widerspruchsbelehrungen. Fehler in diesen Belehrungen haben zur Folge, dass die übliche Frist für die Ausübung der sich daraus ergebenden Rechte nie angelaufen ist. Somit können die Verträge auch heute noch rückabgewickelt werden.
Eine solche Rückabwicklung kann für Sie als Kunde die deutlich bessere Alternative zu der sonst üblichen Kündigung sein, bei der Sie normalerweise nur den niedrigen Rückkaufswert erhalten und so in der Regel erhebliche Verluste einfahren.
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Veröffentlichungen
Unsere Kanzlei ist in der Presse und in Fachmedien aktiv. Hier sehen Sie eine Auswahl unserer Beiträge:

„Bei der Vermeidung von Steuern und Pflichtteilen kommt es oft zu Problemen“ – Rechtsanwalt Lutz Arnold

Anregungen für Finanzvermittler zur eigenen ganzheitlichen Familienvorsorge - Versicherungsbote 012017
