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Zum 01.01.2023 tritt ein neues, sog. „Notvertretungsrecht“ in Kraft. Es soll Ehegatten in Notfällen Entscheidungsgewalt für den verunfallten Ehepartner geben und das ohne Vollmacht. Aber wie sinnvoll ist dieses Gesetz und ersetzt es eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?

 

So gut die Idee eines gesetzlichen, automatischen, ehelichen Vertretungsrechts auch ist, so scheinen uns die Kritikpunkte an dem neuen Notvertretungsrecht des
§ 1358 BGB doch sehr erheblich zu sein:

 

  1. Das Notvertretungsrecht gilt NUR für Ehegatten, also nicht auch für Kinder, Geschwister oder Eltern. Ist der Ehegatte also selber nicht entscheidungsfähig oder nicht vor Ort, darf auch niemand entscheiden.

 

  1. Der vertretende Ehegatte muss vor einer Vertretung das Bestehen der Ehe nachweisen. Das ist nicht leicht, denn die Eheurkunde kann durch Scheidung längst veraltet sein. Wie also weist man im Notfall das aktuelle Bestehen der Ehe nach?

 

  1. Der vertretende Ehegatte darf auch erst dann entscheiden, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass der andere Ehegatte geschäftsunfähig ist. Wie lange dauert das?

 

  1. Das Notvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen, also nicht für Vermögen, gerichtliche Vertretung, Aufenthalt, Haus, Wohnung, Bank, Sorgerecht für die Kinder etc., ist also sehr eng im Anwendungsbereich.

 

  1. Ein Abschalten ist mit diesem Notvertretungsrecht auch innerhalb der 6 Monate nicht möglich.

 

  1. Wenn nach Beginn des Notvertretungsrechts mehr als 6 Monate vergangen sind, erlischt dieses Notvertretungsrecht automatisch. Wer in der Praxis weiß eigentlich, wann mein Entscheidungsrecht genau begonnen hatte?

 

  1. Nach Ablauf der 6 Monate muss ein staatliches Betreuungsgerichtsverfahren eingeleitet und ein gerichtlich kontrollierter Betreuer eingesetzt werden.

 

  1. Sollte der Verunfallte eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, darf sein Ehepartner ihn nicht aufgrund des gesetzlichen Notvertretungsrechts vertreten. Wer weiß in der Praxis denn, ob ein Verunfallter eine Vorsorgevollmacht hat?

 

  1. Dieses Notvertretungsrecht gilt auch nicht, wenn die Ehepartner getrennt leben... wie sollen Dritte und Ärzte das in der Praxis überprüfen können?

 

Unsere Einschätzung als auf Vorsorge spezialisierte Rechtsanwälte ist, dass dieses Gesetz noch viel mehr Probleme schafft, als es lösen will. Es ersetzt weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung.

 

Mit unseren Lösungen einer anwaltlichen Vorsorgevollmacht, einem Notfallausweis und einem Notfallordner haben Sie dagegen für alle Themen und zeitlich unbegrenzt Entscheidungsspielraum. Für alle unsere Mandanten, die Vorsorgedokumente von uns haben, ist das neue gesetzliche Notvertretungsrecht also gar nicht von Bedeutung. Eine Vorsorgevollmacht, die im Notfall schnell zur Hand ist, ist immer noch das klarste und rechtssicherste Mittel, um über Angehörige zu entscheiden.

 

 

Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M.

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Jährlich werden dreistellige Milliardenbeträge vererbt. Was die meisten Erblasser, die ein Testament verfassen, aber offensichtlich nicht beachten ist, dass fast jedes zweite (!) Testament Fehler aufweist, die dann von dem Nachlassgericht beanstandet und teilweise falsch ausgelegt werden oder sogar zur Nichtigkeit des gesamten Testamentes führen. Was ist wichtig für das Verfassen eines Testaments?

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Vorsorgevollmachten sind ein Muss bei der rechtlichen Absicherung. Mit ihnen können Bevollmächtigte im Notfall auch die Finanzen und insbesondere das Bankkonto des Vollmachtgebers verwalten. Dennoch erkennen viele Kreditinstitute eine solche Vorsorgevollmacht nicht an.

 

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Es herrscht viel Unkenntnis darüber, ob eine Vorsorgevollmacht notariell oder wenigstens beglaubigt sein muss.

 

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Viele Menschen glauben, man müsse eine Vorsorgevollmacht UND eine Betreuungsverfügung haben. Viele Anbieter verkaufen ihren Kunden auch beides nach dem Motto „doppelt hält besser“. Das ist falsch und kostet unnötigerweise mehr Geld als nötig.

 

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Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig. Aber viele Muster sind fehlerhaft oder nicht praxistauglich. Folge: Oft werden Dokumente nicht anerkannt. Was sollte man bei einer Vorsorgevollmacht beachten?