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von Lutz Arnold
Patientenverfügung: Arzt oder Familie stark machen?
Ein Abschalten ist nur möglich, wenn das eine Patientenverfügung oder der „mutmaßliche Wille“ des Patienten vorsehen. Aber was, wenn sich Arzt und Familie hier nicht einig sind? Wer soll dann den Willen des Patienten auslegen und durchsetzen, der Arzt oder der Bevollmächtigte?
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von Lutz Arnold
Organspendeausweis – die verkannte Verfügung
„Bist Du Organspender?“ - eine häufige Frage in Deutschland, zu der jeder ein Gefühl hat, aber selten eine auf Fakten fundierte Meinung. Was sollte man dazu wissen?
von Lutz Arnold
Ganzheitliche Notfallorganisation
Lage in Deutschland:
Viele Versicherungsvermittler befassen sich inzwischen auch mit der umfassenden Beratung von ganzen Familien über die einzelne Generation hinweg.
von Administrator
Klagen gegen Vermittler wegen Maklerversorgungswerk
Die Insolvenz der Infinus-Gruppe 2013 hat auch dazu geführt, dass zahlreiche Vermittler von der Insolvenzverwalterin der IKP Ihr Kompetenzpartner AG, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, auf Rückzahlung von Leistungen aus dem sog. Maklerversorgungswerk verklagt werden.
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Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherung: Besser als Kündigung oder Verkauf
Vorzeitig aus der Lebens- bzw. Rentenversicherung aussteigen, aber deutlich mehr bekommen als den üblichen Rückkaufswert? Das geht. Denn viele Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufs-, Rücktritts- oder Widerspruchsbelehrungen. Fehler in diesen Belehrungen haben zur Folge, dass die übliche Frist für die Ausübung der sich daraus ergebenden Rechte nie angelaufen ist. Somit können die Verträge auch heute noch rückabgewickelt werden.
Eine solche Rückabwicklung kann für Sie als Kunde die deutlich bessere Alternative zu der sonst üblichen Kündigung sein, bei der Sie normalerweise nur den niedrigen Rückkaufswert erhalten und so in der Regel erhebliche Verluste einfahren.
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Containerschiffsfonds MS „GLORY“
12.02.2019. Anleger, die ihr Geld in die Schifffahrts-Gesellschaft MS „GLORY“ mbH & Co. KG in Oststeinbek (kurz: MS „GLORY“) investiert hatten, meinten, mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein. „Wenigstens habe ich bei diesem geschlossenen Schiffsfonds keinen Totalverlust erlitten“, dachte sich so mancher Anleger. Immerhin erhielten Anleger dieses Containerschiffsfonds während der Laufzeit Ausschüttungen in Höhe von ca. 65 % der eingezahlten Kommanditeinlage. Bis dato, denn jetzt kommt das böse Erwachen.