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Mit Urteil vom 19. Januar 2016 hat der Bundesgerichthof entschieden, dass ein Kreditinstitut keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern kann, wenn sie das Darlehen gegenüber dem Verbraucher wegen Zahlungsverzugs kündigt.

Viele Anleger der Life Trust Sieben GmbH & Co. KG sind verunsichert, da sie von der Life Trust Sieben Mahnbescheide über angeblich noch offene Raten zugeschickt bekommen haben - oder noch schlimmer - bereits von der Life Trust Sieben verklagt werden.

Nach diversen Urteilen in der letzten Zeit ist es nunmehr möglich, auch die Notare in die Haftung zu nehmen, die gemeinsam mit betrügerischen Verkäufern und Vermittlern große Schäden bei deutschen Kapitalanlegern verursacht haben.

Wer eine Immobilie - sei es Eigentumswohnung in zentraler Lage, Doppelhaushälfte am Stadtrand oder Einfamilienhaus im Grünen – zur Selbstnutzung erworben hat, der hat ein berechtigtes Interesse daran, dort auch zu einem selbst gewählten Zeitpunkt einzuziehen. Eine Kündigung aus Eigenbedarf ist in der Regel die beste Möglichkeit, für den Neueigentümer zu seinem Recht zu kommen. Diese ist jedoch auch mit einer nicht unerheblichen rechtlichen Unsicherheit verbunden, da der Mieter seinen Widerspruch nicht umgehend nach Zugang der Kündigung erklären muss. Er hat hierfür Zeit bis spätestens zwei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses. Bis dahin weiß der Eigentümer folglich nicht, ob der Mieter sich seiner Kündigung auch wirklich fügen wird.

Anlageberater, die sich auf Immobilien spezialisiert haben, sollten sich durch die Erstellung eines Beratungsprotokolls für alle möglicherweise auftretenden Eventualitäten absichern. Dies dient nicht allein der Abwendung möglicher Regressansprüche durch den enttäuschten Anleger, sondern soll für beide Seiten, gleich ob Berater oder Anleger, zu einer zufriedenstellenden Rechtssicherheit führen.

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Viele Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG und der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind verunsichert, was die Zukunft ihrer Beteiligung bringen wird: die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat jetzt angeordnet, dass die Geschäfte der Lombardium GmbH & Co. KG rückabgewickelt werden müssen, da es sich um ein nicht genehmigtes Einlagengeschäft handele.