Aktuell

Hier finden Sie die neuesten Presseartikel von unseren Fachanwälten zu aktuellen Themen des Anlegerschutzrechts, Vermittlerrechts und Vorsorgerechts. Wenn Sie weitere Informationen oder Beratungen zu den Themen wünschen, stehen Ihnen unsere Anwälte gern zur Verfügung.

 

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Unsere Anwaltskanzlei betreut zahlreiche Verfahren gegen die PrismaLife AG.
Bis 2007 ließ die PrismaLife AG sogenannte Bruttopolicen vermitteln, also fondsgebundene Versicherungen, bei denen die Abschluss- und Einrichtungskosten nicht separat vereinbart wurden, sondern im Versicherungsvertrag enthalten waren.
Häufig wird uns von Anlegern die Frage gestellt: Bestehen auch Chancen auf Rückabwicklung bei diesen „Altverträgen“, also jenen, die bis 2007 vermittelt wurden?

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Unsere Anwaltskanzlei hat bereits mehrfach über unsere Erfolge zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern berichten können.
Hintergrund war jeweils, dass Gerichte die Vertragserklärungen der Anleger auch Jahre später noch für widerruflich hielten oder gar die grundsätzliche Nichtigkeit der Kostenausgleichsvereinbarung annahmen.

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Die Anwaltskanzlei Arnold hat binnen weniger Wochen vier weitere Urteile zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern erstritten:

So entschied das Amtsgericht Halle am 29.01.2013, dass die Kostenausgleichsvereinbarung als Umgehungsgeschäft zu § 169 Abs. 5 S. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nichtig ist.

Nur einen Tag später kam das Amtsgericht Eilenburg mit Urteil vom 30.01.2013 zu der Auffassung, dass die von der PrismaLife AG gewählte Aufspaltung in Versicherungsvertrag und Kostenausgleichsvereinbarung den Gesetzeszweck versicherungsvertraglicher Vorschriften unterlaufe.

In einem dritten Verfahren entschied das Amtsgericht Halle am 28.02.2013, dass die Widerrufsbelehrung zum Versicherungsvertrag der PrismaLife AG nicht deutlich gestaltet und der Vertrag damit frei widerruflich war. Aufgrund des erklärten Widerrufs konnte die PrismaLife AG daher keine Zahlungen aus der Kostenausgleichsvereinbarung fordern.

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Wieder einmal hat die PrismaLife AG vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Amtsgericht Weißwasser wies am 30.10.2012 die Klage der PrismaLife AG auf Zahlung noch offener Kosten aus einer sog. Kostenausgleichsvereinbarung gegen einen Kunden ab.

Darüber hinaus verurteilte das Gericht die PrismaLife zur Rückerstattung aller bisherigen Zahlungen des Kunden auf die Kostenausgleichsvereinbarung und den Versicherungsvertrag.

Aktionäre werden nicht informiert, Versammlungen bleiben aus, zugesicherte Verkäufe sind nicht möglich, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sind die Geldanlagen verloren? Können Gelder unter Umständen noch gerettet werden?

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Anwaltskanzlei Arnold prüft Schadensersatzansprüche für betroffene Anleger

Die ALBIS Capital AG & Co. KG meldet, dass sie ein Liquidationsverfahren anstrebt. Nach den uns vorliegenden Informationen soll der Liquidationsbeschluss auch vorsehen, dass bereits gewährte Ausschüttungen ggf. gerichtlich zurück gefordert werden, auch die Raten in den sog. Sprint-Verträgen sollen weiter bedient werden.