Aktuell
Hier finden Sie die neuesten Presseartikel von unseren Fachanwälten zu aktuellen Themen des Anlegerschutzrechts, Vermittlerrechts und Vorsorgerechts. Wenn Sie weitere Informationen oder Beratungen zu den Themen wünschen, stehen Ihnen unsere Anwälte gern zur Verfügung.
von Lutz Arnold
Arrestpfändung bei Infinus?
Das Internet ist voller „Ratschläge“, was für Anleger der Infinus-Gruppe zu tun ist, um Geld zu erhalten. Nicht wenige fordern Anleger zu einer sog. „Arrestpfändung“ auf. Darunter sind auch Medienberichte von ntv, MDR, der Stiftung Warentest und wie immer auch einiger Anwaltskanzleien. Aus unserer Sicht sollte sich ein Anleger gut überlegen, ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist.
Unterschiedliche Handhabung der Infinus-Produkte in der Insolvenz
Derzeit befinden sich Unternehmen der Infinus-Gruppe in der vorläufigen Insolvenz. Falls die endgültige Insolvenz über die Unternehmen der Infinus-Gruppe eröffnet wird - womit wir nicht vor Mitte Februar 2014 rechnen - müssen Anleger wachsam sein und schnell und kompetent handeln! Für die Anleger ist zu beachten, dass die vertriebenen Produkte der Infinus-Gruppe, namentlich Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und Genussrechte, in der Insolvenz unterschiedlich behandelt werden.
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von Lutz Arnold
Future Business/Infinus: Betrugsvorwürfe werden konkreter
Bei den Betrugsvorwürfen wird den Verantwortlichen der Infinus-Gruppe, namentlich bei der Future Business KG aA, u.a. vorgeworfen, in ihren Prospekten zu den hauseigenen Orderschuldverschreibungen bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Damit soll die Vermögens- und Ertragslage bewusst deutlich besser dargestellt worden sein, als sie es tatsächlich waren. Orderschuldverschreibungen sind festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen), die eine variable Laufzeit haben und auf den Namen eines bestimmten Gläubigers lauten.
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von Lutz Arnold
Verhaftungen und Durchsuchungen bei der Infinus-Gruppe
Heute haben die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen an mehreren Orten in Deutschland gleichzeitig die Räumlichkeiten der Infinus-Gruppe durchsucht. Dabei wurden kistenweise Unterlagen beschlagnahmt und etliche PC mitgenommen. Zuvor waren gegen sechs leitende Personen Haftbefehle erlassen worden. Insgesamt waren mehr als 400 Beamte in Dresden, Köln, Frankfurt, Traunstein und sogar in Salzburg im Einsatz. Mehr als 30 Unternehmen und sogar Privaträume von acht Beschuldigten wurden durchsucht.
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von Stefan Schöne
Neue Urteile gegen die PrismaLife AG, Rückforderungen auch Jahre später möglich
Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach über ihre Erfolge zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern berichten können und zwischenzeitlich etliche weitere Urteile gegen die PrismaLife AG erstritten.
Die PrismaLife AG bot zwischen 2008 und 2012 fondsgebundene Rentenversicherungen nebst dazugehöriger separater Kostenausgleichs-vereinbarung mit der PrismaLife AG an.
Hintergrund der gegen die PrismaLife AG gefällten gerichtlichen Entscheidungen war, dass Gerichte die Vertragserklärungen der Anleger in diesen Verfahren auch Jahre später noch für widerruflich halten oder gar die grundsätzliche Unwirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung annehmen.
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Wie geht es weiter mit der BGB Beteiligungs-AG Baden?
Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt viele Anleger gegen die BGB Beteiligungs-AG Baden. Dabei berichten die von uns vertretenen Anleger immer wieder, dass ihnen ein jederzeitiger Verkauf ihrer Aktien zugesichert wurde, obwohl die Aktien der BGB Beteiligungs-AG Baden nicht an der Börse gehandelt werden. Dabei haben einige Anleger die Aktien direkt von BGB Beteiligungs-AG Baden mit einer sog. Rücknahmeoption gekauft. Nach einer vorher festgelegten Zeit sollten die Anleger ihr eingesetztes Geld zuzüglich Zinsen gegen Rückgabe der Aktien wieder bekommen. Sogar noch im Jahr 2011 – als die ersten fälligen Rückzahlungen von der BGB Beteiligungs-AG nicht erfolgten – wurden Anlegern weiterhin Aktien mit solchen Vereinbarungen verkauft. Dass diese Vereinbarungen gegen das geltende Aktiengesetz verstoßen, wurde vorher keinem unserer Anleger erklärt. Anleger die nun auf ihrem Recht beharrten und die Auszahlungen forderten, bekamen Post von den Anwälten der BGB Beteiligungs-AG Baden mit dem lapidaren Hinweis, dass eine Zahlung wegen des Verstoßes der Vereinbarung gegen das Aktiengesetz nicht erfolgen werde.
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