Aktuell

Hier finden Sie die neuesten Presseartikel von unseren Fachanwälten zu aktuellen Themen des Anlegerschutzrechts, Vermittlerrechts und Vorsorgerechts. Wenn Sie weitere Informationen oder Beratungen zu den Themen wünschen, stehen Ihnen unsere Anwälte gern zur Verfügung.

 

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Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach über ihre Erfolge zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern berichten können und auch in den letzten Monaten etliche weitere Urteile gegen die PrismaLife AG erstritten.

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Die Chancen für Kunden, die zwischen 1995 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, diese zumindest weitgehend rückabzuwickeln, sind nach aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2014 und 17.12.2014 deutlich gestiegen.

Nachdem am 20.11.2014 der letzte Sitzungstag zur Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters für alle Inhaber einer Orderschuldverschreibung stattgefunden hatte und die Frist zur Forderungsanmeldung am 02.12.2014 verstrichen war, fand am 18.12.2014 im Ostrapark in Dresden im sog. Erlweinforum erneut eine Gläubigerversammlung statt.

Im Rahmen der Gläubigerversammlung der Future Business KG aA am 13.05.2014 konnten zahlreiche Anlegeranwälte und wir im Interesse unserer Anleger verhindern, dass ein gemeinsamer Gläubigervertreter gewählt wird. Damals musste das Gericht die Versammlung unterbrechen, da mehrere Anträge wegen Befangenheit gegen das Gericht gestellt wurden. Leider hat das Gericht aus seinen Fehlern offensichtlich nicht gelernt. Ab dem 17.06.2014 sind mehrere Gläubigerversammlungen anberaumt worden.

Am 13.05.2014 fand die Gläubigerversammlung für alle Anleger einer Orderschuldverschreibung der Future Business KG aA in Dresden statt. Auch wir als Anwaltskanzlei Arnold haben daran teilgenommen und über 1.000 Anleger auf der Versammlung vertreten. Der Insolvenzverwalter, Herr Dr. Bruno M. Kübler, hatte es sich auf dieser Versammlung als Ziel gesetzt, einen gemeinsamen Gläubigervertreter zu wählen. Hierfür hatte er bereits vor der Versammlung alle Anleger angeschrieben und mit einem aus unserer Sicht manipulativen Schreiben versucht, den Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner aus Nürnberg als verbindlich zu wählenden „gemeinsamen Vertreter“ darzustellen. Aus unserer Sicht hat Herr Dr. Bruno Kübler dabei bewusst getäuscht und die Wahl des Rechtsanwaltes Gloeckner gegenüber den Anlegern so dargestellt, dass dieser Anwalt vom Insolvenzgericht gewollt und unbedingt zu wählen ist und darüber hinaus „kostenfrei“ tätig sein würde. Alles drei ist falsch!

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Wir von der Anwaltskanzlei Arnold haben hier eine ganz klare Meinung! Und wir denken, alle anderen Anlegeranwälte auch. Wir laufen gerade Sturm dagegen, dass Herr RA Kübler seinem „aus anderen Verfahren bekannten Kollegen“ ein Mandat zuschustern will, für das es aus unserer Sicht keine sachliche Rechtfertigung gibt!