Aktuell

Hier finden Sie die neuesten Presseartikel von unseren Fachanwälten zu aktuellen Themen des Anlegerschutzrechts, Vermittlerrechts und Vorsorgerechts. Wenn Sie weitere Informationen oder Beratungen zu den Themen wünschen, stehen Ihnen unsere Anwälte gern zur Verfügung.

 

Aktionäre werden nicht informiert, Versammlungen bleiben aus, zugesicherte Verkäufe sind nicht möglich, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sind die Geldanlagen verloren? Können Gelder unter Umständen noch gerettet werden?

von

Anwaltskanzlei Arnold prüft Schadensersatzansprüche für betroffene Anleger

Die ALBIS Capital AG & Co. KG meldet, dass sie ein Liquidationsverfahren anstrebt. Nach den uns vorliegenden Informationen soll der Liquidationsbeschluss auch vorsehen, dass bereits gewährte Ausschüttungen ggf. gerichtlich zurück gefordert werden, auch die Raten in den sog. Sprint-Verträgen sollen weiter bedient werden.

Beim nächsten Treffpunkt Kulturmanagement widmet sich unser Mitarbeiter Bernhard Kelz der Frage welche Herausforderungen Unternehmen meistern müssen, die eigenes bzw. fremdes Videomaterials für ihr Online- und Social Media Marketing nutzen wollen.

Rückabwicklung der Verträge und Erstattung von Geldern im Einzelfall möglich!

Um die Jahrtausendwende haben sich viele Anleger an den unterschiedlichsten Medienfonds beteiligt (z.B. First Twenty Million GmbH & Co. KG, Magical Productions GmbH & Co. KG, Montranus, N1 European Filmproduktions GmbH & Co. KG, VIP Medienfonds…).

Ein negativer Eintrag beim AVAD e.V. kann sich für Finanzdienstleister katastrophal auswirken, zieht er doch in vielen Fällen die Kündigung von Provisionsvereinbarungen nach sich oder verhindert, dass der Finanzdienstleister Anbindungen an neue Partner (vor allem Pools, Vertriebe und Produktgeber) erreichen kann. Damit kann der ehemalige Vertrieb, mit dem der Makler über Kreuz liegt, dem Finanzdienstleister also im ungünstigsten Fall die komplette Existenzgrundlage nehmen!

Versandhändlern – egal ob klassischer Versandhandel oder Onlinehandel – steht ab sofort eine erneute Änderung des Widerrufsrechts und der Widerrufsbelehrung bevor. Damit geht die Gefahr von Abmahnungen einher, wenn Händler Ihre Widerrufsbelehrungen nicht fristgerecht anpassen.