Aktuell

Hier finden Sie die neuesten Presseartikel von unseren Fachanwälten zu aktuellen Themen des Anlegerschutzrechts, Vermittlerrechts und Vorsorgerechts. Wenn Sie weitere Informationen oder Beratungen zu den Themen wünschen, stehen Ihnen unsere Anwälte gern zur Verfügung.

 

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Der Bundesgerichtshof hat mit zwei wegweisenden Urteilen vom 07.05.2014 und 17.12.2014 den Weg für eine mögliche Rückabwicklung von zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Verträgen freigemacht, unabhängig davon, ob diese noch bestehen oder bereits gekündigt wurden.

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Viele Bürger glauben, dass eine Patientenverfügung den darin genannten Bevollmächtigten erlaubt, alle Entscheidungen im Krankenhaus zu treffen. Das ist falsch!

Viele Menschen glauben auch, dass eine Vorsorgevollmacht ausreicht, damit die darin genannten Bevollmächtigten über das Abschalten des Bevollmächtigenden entscheiden können. Auch das ist nicht richtig!

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Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden in Deutschland jährlich rund 1.000 Kinder plötzlich zu Vollwaisen. Das kann durch Unfall, Krankheit oder anderen Gründen geschehen. Dennoch haben nur sehr wenige Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder rechtlich korrekt geregelt.

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Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit der Frage „Wer hilft mir, wenn ich selber dazu nicht mehr in der Lage bin?“ Um auch im Notfall den eigenen Willen respektiert zu wissen, gelten seit 1. September 2009 erstmals gesetzliche Regelungen für eine Patientenverfügung. Aber was ist eine Patientenverfügung? Was kann damit geregelt werden? Welche Anforderungen an Form und Formulierungen gibt es? Sind Ärzte daran gebunden? Was passiert, wenn jemand keine Patientenverfügung hat? Nur ca. jeder zwölfte Erwachsene hat bereits heute eine Patientenverfügung verfasst. Doch immer mehr Menschen wollen, dass ihr Wille auch im Notfall umgesetzt wird und formulieren ihren Wunsch in einer Patientenverfügung.

Mit Urteil vom 19. Januar 2016 hat der Bundesgerichthof entschieden, dass ein Kreditinstitut keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern kann, wenn sie das Darlehen gegenüber dem Verbraucher wegen Zahlungsverzugs kündigt.

Viele Anleger der Life Trust Sieben GmbH & Co. KG sind verunsichert, da sie von der Life Trust Sieben Mahnbescheide über angeblich noch offene Raten zugeschickt bekommen haben - oder noch schlimmer - bereits von der Life Trust Sieben verklagt werden.