Aktuell

Hier finden Sie die neuesten Presseartikel von unseren Fachanwälten zu aktuellen Themen des Anlegerschutzrechts, Vermittlerrechts und Vorsorgerechts. Wenn Sie weitere Informationen oder Beratungen zu den Themen wünschen, stehen Ihnen unsere Anwälte gern zur Verfügung.

 

Nach diversen Urteilen in der letzten Zeit ist es nunmehr möglich, auch die Notare in die Haftung zu nehmen, die gemeinsam mit betrügerischen Verkäufern und Vermittlern große Schäden bei deutschen Kapitalanlegern verursacht haben.

Wer eine Immobilie - sei es Eigentumswohnung in zentraler Lage, Doppelhaushälfte am Stadtrand oder Einfamilienhaus im Grünen – zur Selbstnutzung erworben hat, der hat ein berechtigtes Interesse daran, dort auch zu einem selbst gewählten Zeitpunkt einzuziehen. Eine Kündigung aus Eigenbedarf ist in der Regel die beste Möglichkeit, für den Neueigentümer zu seinem Recht zu kommen. Diese ist jedoch auch mit einer nicht unerheblichen rechtlichen Unsicherheit verbunden, da der Mieter seinen Widerspruch nicht umgehend nach Zugang der Kündigung erklären muss. Er hat hierfür Zeit bis spätestens zwei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses. Bis dahin weiß der Eigentümer folglich nicht, ob der Mieter sich seiner Kündigung auch wirklich fügen wird.

Anlageberater, die sich auf Immobilien spezialisiert haben, sollten sich durch die Erstellung eines Beratungsprotokolls für alle möglicherweise auftretenden Eventualitäten absichern. Dies dient nicht allein der Abwendung möglicher Regressansprüche durch den enttäuschten Anleger, sondern soll für beide Seiten, gleich ob Berater oder Anleger, zu einer zufriedenstellenden Rechtssicherheit führen.

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Viele Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG und der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind verunsichert, was die Zukunft ihrer Beteiligung bringen wird: die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat jetzt angeordnet, dass die Geschäfte der Lombardium GmbH & Co. KG rückabgewickelt werden müssen, da es sich um ein nicht genehmigtes Einlagengeschäft handele.

Leistungssportler, die auf Grund eines Unfalls oder einer Verletzung ausfallen, haben meist ganz erhebliche finanzielle Einbußen. Aber ein Leistungssportler, der infolge eines Unfalls eine schwerwiegende Verletzung erleidet, die zu einer Arbeitsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbstätigkeit führt, hat meist auch Anspruch auf Verletztengeld oder eine entsprechende Verletztenrente! Wie geht das und wer zahlt?

Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (der breiten Öffentlichkeit besser bekannt als Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung - kurz BWF) befindet sich nach wie vor in der Insolvenz. Nachrichten, positive wie negative, gibt es derzeit leider nicht zu vermelden.